Günter Rudolph: Heutige Zeugenvernehmungen lassen am Wahrheitsgehalt der Aussagen von Andreas T. erheblich zweifeln

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph sieht durch die Vernehmungen der zum damaligen Zeitpunkt ermittelnden Polizeibeamten im Mordfall Halit Y. in der heutigen Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses die Aufdeckung erheblicher Widersprüche zu den Aussagen des ehemaligen Verfassungsschützers Andreas T.. „Der Polizeibeamte Werner I. hat erklärt, dass in einem geschlossenen Raum kurz nach dem Gebrauch einer Schusswaffe der Geruch von Schmauch wahrzunehmen sei. Dass Andreas T., der geübter Sportschütze war und solche Gerüche kannte, selbst kein Schmauchgeruch wahrgenommen haben will, steht deshalb in einem klaren Widerspruch“, sagte Rudolph am Montag in Wiesbaden.

„Hinzu kommt, dass der Laufweg von Andreas T. und sein Verhalten im Internetcafé am 06. April 2006 es so gut wie unmöglich machen, dass Andreas T. den getöteten Halit Y. nicht wahrgenommen hat. Dies ergibt ein nachgestelltes Video. Der Polizeibeamte Karl-Heinz G., der Positionen und Laufwege anderer Zeugen persönlich nachvollzog, erklärte deshalb auch nach Vorhalt des Rekonstruktionsvideos zur Position des Getöteten: „T. hätte ihn da sehen müssen! Meiner Einschätzung nach hätte er auch die Blutspuren sehen müssen.““, so Rudolph.

Im heutigen NSU-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages sind Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Nordhessen vernommen worden, die in dem Mordverfahren Halit Y. unmittelbar am Tatort ermittelten. Der Zeuge Werner I. erstellte die unmittelbaren Tatortbilder sowie im Juni 2006 ein Rekonstruktionsvideo mit Andreas T., in dem sein Laufweg im Internetcafé nachvollzogen werden sollte. Der Polizeibeamte Karl-Heinz G. wertete zahlreiche Tatortspuren aus und war nur eine Stunde nach dem Mord vor Ort in Kassel.