Günter Rudolph: Hessen muss im Bereich des Informationsrechts endlich aktiv werden

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat die Landesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz für ihren mangelnden Willen zu mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung kritisiert. „Im Bund und in elf Bundesländern gibt es bereits Transparenz- oder Informationszugangsgesetze. Zwar spricht sich auch die schwarz-grüne Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf einer der letzten Seiten dafür aus, die „Erfahrungen anderer Länder und des Bundes mit den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen auszuwerten und zur Grundlage einer eigenen Regelung“ zu machen, eine journalistische Nachfrage im Innenministerium habe jedoch erst im April 2015 ergeben, dass noch nicht einmal mit einer Auswertung begonnen wurde. Die SPD-Fraktion hat sich daher entschlossen, erneut aktiv zu werden und einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag einzubringen“, sagte Rudolph am Freitag in Wiesbaden.

„Die CDU und die durch sie geführten Landesregierungen der letzten Jahre haben sich immer wieder beharrlich geweigert anzuerkennen, dass eine freiheitliche demokratische Gesellschaft mündige und wissende Bürger verlangt. Ein umfassendes Informationsrecht stützt die demokratische Meinungs- und Willensbildung und fördert damit bürgerschaftliche Teilhabe. Wir sind sicher, dass die SPD mit diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Demokratiestärkung geht. Dies ist in Hessen überfällig“, so der SPD-Politiker.

„Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf Transparenz stärken und ein allgemeines umfassendes Recht auf Informationszugang schaffen“, so Rudolph. „Die Kontrolle staatliche Handelns soll verbessert. Das beinhaltet insbesondere auch die Erhöhung der Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen, wie es nun Paragraph 1 unseres Gesetzentwurfs vorsieht.“ Die SPD knüpfe mit dem Entwurf an eine seit vielen Jahren vertretene Forderung an und greife eine sozialdemokratische Gesetzgebungsinitiative aus dem Jahr 2013 auf.

„Der vorgelegte Gesetzentwurf gewährt grundsätzlich jedem einen Informationsanspruch gegenüber öffentlichen Stellen. Er sieht ein an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiertes Zugangsverfahren vor und trägt gleichzeitig den Bedürfnissen der öffentlichen Stellen Rechnung. Dies ermöglicht, dass Bürgerinnen und Bürger einen umfangreichen Einblick in staatliches Handeln erhalten können“, so Rudolph.

Wichtig sei der SPD-Fraktion auch weiterhin, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte die Funktion des Beauftragten für Informationsfreiheit übernehme. „Regelmäßig werden Datenschutz und das Recht auf Informationsfreiheit in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen, welches durch die Personalunion beim Hessischen Datenschutzbeauftragten zu einem sachgerechten Ergebnis geführt wird. Darüber hinaus kann auf einen bereits bestehenden und eingearbeiteten Personalbestand zurückgegriffen und es können so Synergie-Effekte genutzt werden“, so der SPD-Politiker.

Zudem sei die transparenzpflichtige Behörde nach dem Gesetzentwurf bei Ablehnung des Antrags verpflichtet, auf die Möglichkeit der Anrufung des Beauftragten für Informationsfreiheit hinzuweisen. „Da der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes kontrolliert, ist es unserer Auffassung nach relevant, dass auf seine Anrufungsmöglichkeit gerade bei Ablehnung des Antrags hingewiesen wird“, so Rudolph.

Der Gesetzentwurf enthalte zudem eine Regelung für die Fälle des beschränkten Informationszugangs. „Paragraph 14 regelt die Fälle, bei denen Ausnahmetatbestände die Freigabe von Teilen bestimmter Informationen oder Dokumenten blockieren. Die Vorschrift dient insgesamt einem möglichst umfassenden Zugang zu Informationen. Es soll sichergestellt werden, dass der Antragsteller einen Anspruch auf die verbleibenden Restinformationen hat. Bei Unmöglichkeit der Aussonderung verbleibt ein Anspruch auf Auskunft. Auch hier beweist der Gesetzentwurf Bürgerfreundlichkeit“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer.

„Der Gesetzentwurf ist ein erster Schritt in Richtung Informationsfreiheit in Hessen. Wir als SPD-Fraktion erwarten nun von der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, dass sie diesen ersten Schritt mit uns gehen“, so Rudolph.