Marius Weiß: Langwieriges Ermittlungsverfahren gegen EBS-Verantwortliche wirft eine Vielzahl von Fragen auf!

Der SPD-Obmann des ehemaligen Untersuchungsausschusses im Hessischen Landtag zum Förderskandal um die European Business School (EBS), Marius Weiß, hat die Hessische Landesregierung aufgefordert, Stellung zum langwierigen Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der EBS Universität und der Landespolitik wegen der missbräuchlichen Verwendung von Fördermitteln zu beziehen. „Im April letzten Jahres war bekannt geworden, dass im Zusammenhang mit der Förderung der EBS in Höhe von 24,7 Millionen Euro durch die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf gemeinschaftlichen Betrug gegen den ehemaligen EBS-Präsidenten Jahns, drei weitere Akteure der EBS und den stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Walter Arnold ermittelt. Es ist doch auffällig, dass sich das Ermittlungsverfahren, das für maßgebliche Akteure der vergangenen und aktuellen Landesregierung erhebliche Brisanz hat, sich seit nunmehr über zwei Jahre hinzieht. Wir wollen wissen, wieso gerade dieses Ermittlungsverfahren über einen so auffallend langen Zeitraum andauert“, sagte Weiß am Montag in Wiesbaden.

Die SPD-Fraktion habe daher einen umfangreichen Berichtsantrag (Drucksache 19/2332) in den Hessischen Landtag eingebracht, der sich mit konkreten Fragen zum Stand des Ermittlungsverfahrens befasst. Neben Auskünften zur personellen Ausstattung im Rahmen des Verfahrens und zur Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Frankfurt sei aus Sicht der SPD-Fraktion vor allem die Rolle von Justizministerin Kühne-Hörmann und des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Walter Arnold, von Bedeutung.

„Es stellt sich die Frage, wie die jetzige Justizministerin Eva Kühne-Hörmann als oberste Dienstherrin der Staatsanwaltschaft gewährleisten kann, dass diese unabhängig in einem Strafverfahren ermittelt, in dessen Sachverhalt die ehemalige Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-Hörmann, selbst eine handelnde und zentrale Person war. Sollte das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren mit einer Anklageerhebung enden, so gehen wir davon aus, dass die Justizministerin mindestens als Zeugin Teil des Strafprozesses werden wird, da sie die untersuchungsgegenständlichen Förderbescheide zu verantworten hatte. Hier muss daher von vorneherein jeder Eindruck von Mauschelei vermieden werden, der durch Hierarchien entstehen könnte“, so der SPD-Politiker.

Im Fall von Dr. Walter Arnold sei nach wie vor nicht klar, ob er einer der drei Beschuldigten war, deren Wohnräume auf Grund des Ermittlungsverfahrens durchsucht worden sind und falls nein, warum nicht. „Das gegen ihn geführte Verfahren hätte nicht nur Dr. Arnold als betroffenem Mitglied des Landtags sondern auch dem Landtagspräsidenten mitgeteilt werden müssen. An dieser Stelle interessiert uns besonders, wann der Präsident des Hessischen Landtags genau informiert wurde, wann das Verfahren eingeleitet wurde, und wann die Information über die Einleitung des Verfahrens Dr. Walter Arnold erreichte“, sagte Weiß.

„Auf Grund des bestehenden öffentlichen Interesses erwarten wir umfangreiche Antworten und gehen davon aus, dass auch die Landesregierung ein Interesse daran hat, dass gerade Ermittlungen gegen herausgehobene Personen der sie tragenden Fraktionen mit Nachdruck und der nötigen Geschwindigkeit und Transparenz geführt werden“, so der SPD-Abgeordnete.