
Der Sprecher für Inklusion der SPD-Landtagsfraktion Ernst-Ewald Roth hat die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in den Hessischen Landtag angekündigt. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention entspricht das Gesetz nicht mehr den vorgeschriebenen Standards an Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen. Obwohl dies der Hessischen Landesregierung seit Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dieser Konvention im März 2009 bekannt ist, ist es nun die SPD, die die Initiative ergreift und einen neuen Gesetzentwurf vorlegt. Wir wollen Menschen mit Behinderungen die vollständige und gleichberechtigte Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft ermöglichen, sagte Roth am Dienstag in Wiesbaden.
Die wesentlichen Punkte des vorgelegten Gesetzentwurfs seien die Neuformulierung des Gesetzesziels, die Ausweitung des Benachteiligungsverbots auf die kommunalen Gebietskörperschaften und die uneingeschränkte Bestimmung des Wohnortes und der Wohnform durch die betroffenen Menschen selbst.
Das Ziel des Gesetzes liegt darin, zukünftig den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Förderung der Achtung ihrer Würde, so der SPD-Politiker.
Menschen mit Behinderungen ist die vollständige und gleichberechtigte Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei ist ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen und die Benachteiligung wegen der Behinderung zu beseitigen und zu verhindern, sagte Roth.