
Der sozial- und integrationspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz hat die Hessische Landesregierung aufgefordert, sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot endlich zur Rechtslage in Hessen zu äußern. Über ein halbes Jahr nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und über vier Monate nach der Veröffentlichung des Beschlusses und der Ankündigung der Hessischen Landesregierung diesen zu prüfen, herrscht immer noch Schweigen im Walde. Dies ist aus unserer Sicht inakzeptabel, insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass durch die Entscheidung Grundrechte betroffen sind, sagte Merz am Donnerstag in Wiesbaden.
Nicht gelten lassen könne man die Argumentation, Hessen sei durch die Entscheidung nicht unmittelbar betroffen. Kaum eine Regelung in anderen Bundesländern ähnelt der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Formulierung aus Nordrhein-Westfalen so sehr wie die im Hessischen Schulgesetz. Hinzu kommt, dass eine vergleichbare Regelung im Hessischen Beamtengesetz verankert ist. Die hessischen Regelungen können insofern als besonders restriktiv bezeichnet werden. Während aber neben dem unmittelbar betroffenen Land Nordrhein-Westfalen beispielsweise Baden-Württemberg oder Niedersachsen bereits reagierten oder dies ankündigten, duckt sich die schwarz-grüne Landesregierung weiterhin weg und scheint zu hoffen, dass das Thema in Vergessenheit gerät. So kann man dieser Frage nicht begegnen, so der SPD-Politiker.
Die SPD-Landtagsfraktion habe die schwarz-grüne Landesregierung daher im Rahmen eines dringlichen Berichtsantrags zu einer Bewertung der Entscheidung aufgefordert. Wir erwarten endlich eine Einschätzung des Beschlusses durch die Landesregierung und wollen wissen, warum im Gegensatz zu anderen Bundesländer noch nicht reagiert wurde. Zudem ist für uns von Bedeutung, ob die Landesregierung nun mit eigenen Gesetzentwürfen aktiv wird oder ob sie sich weiterhin im Nichtstun übt, sagte Merz.
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