
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat der schwarz-grünen Landesregierung vorgeworfen, seit Monaten gegen die Geschäftsordnung des Hessischen Landtages zu verstoßen und die Rechte des Parlaments zu missachten. Die Landesregierung weigert sich seit geraumer Zeit, eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (Drucksache 19/1028) zeitnah zu beantworten. Nach Paragraph 35 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages sind Kleine Anfragen innerhalb von sechs Wochen nach der Zuleitung zu beantworten. Falls eine Antwort bis zum Ablauf der Frist nicht möglich ist, soll ein Zwischenbericht mit Angabe der Hinderungsgründe gegeben werden. Es ist jedoch nicht akzeptabel, dass man gegenüber dem Parlament seit mittlerweile über neun Monaten eine Antwort verweigert, sagte Rudolph am Montag in Wiesbaden.
Offensichtlich könnten sich CDU und Grüne nicht einigen, wie sie das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der größeren Transparenz bei der Veröffentlichung der Gehälter von Managern und Mitgliedern in Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen umsetzen wollten. Die Verzögerungstaktik ist ein Beleg dafür, dass ie wiederholt angekündigte Transparenz von Schwarz-Grün nicht stattfindet. Der neue Stil von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist offenbar Verschleierung. So kann man mit den Rechten von Mitgliedern des Parlamentes nicht umgehen, so der SPD-Politiker.
Die Chronologie des Vorgangs:
Am 15. Oktober 2014 hatten die SPD-Abgeordneten Angelika Löber und Nancy Faeser eine Kleine Anfrage betreffend Corporate-Governance-Kodex eingereicht.
Am 05. Dezember 2014 wurde mit Zwischenbescheid mitgeteilt, dass die Beantwortung bis Ende Januar 2015 vorgelegt werde.
Am 04. Februar 2015 wurde ein Zwischenbescheid mit Fristverlängerung bis Ende März 2015 vorgelegt.
Am 27. März 2015 wurde ein weiterer Zwischenbescheid mit Fristverlängerung bis Ende April 2015 vorgelegt.
Am 12. Mai 2015 wurde erneut ein Zwischenbescheid mit Fristverlängerung bis Anfang Juli 2015 ausgestellt.
Am 01. Juni 2015 folgte der nächste Zwischenbescheid mit einer weiteren Fristverlängerung bis Anfang Juli 2015.
Am 02. Juli 2015 ging ein Zwischenbericht mit Fristverlängerung bis Anfang August 2015 ein.