Günter Rudolph: Steuerzahler müssen für rechtswidriges Verhalten von Ministerpräsident Bouffier teuer bezahlen

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat in der Aktuellen Stunde des Hessischen Landtags die Zahlung von 50.000 Euro an den damaligen unterlegenen Bewerber bei der Besetzung der Stelle des Präsidenten bei der hessischen Bereitschaftspolizei im Jahr 2009 scharf kritisiert. „Den hessischen Steuerzahlern entstehen auf Grund des augenscheinlich vereinbarten Vergleichs zwischen dem Land Hessen und dem damals unterlegenen Bewerber Ritter ein Schaden in Höhe von 50.000 Euro, der durch das rechtswidrige Verhalten vom damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Bouffier zu Stande kam. Ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches 50.000 Euro zu zahlen, ist schon merkwürdig. Das Land Hessen fürchtet ein Urteil des Landgerichtes Wiesbaden. Es gab entsprechende Hinweise des Gerichts, dass die Ansprüche von Ritter berechtigt sind. Es kann nicht sein, dass aus Mitteln des Steuerzahlers hier für politisches Fehlverhalten und rechtswidriges Handeln des damaligen Innenministers der Steuerzahler aufkommen muss. Die Frage der Amtshaftung stellt sich hier deutlich“, sagte Rudolph am Donnerstag in Wiesbaden.

Herr Bouffier werde seinem Ruf als „Skandalminister“ mehr als gerecht. Das dafür der Steuerzahler herhalten müsse, sei mehr als verwerflich. „Wenn damals von Abgeordneten der Grünen folgender Zitat richtig war: „Ein Innenminister der gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt, soll seinen Hut nehmen“, dann gilt dieser Satz auch heute. Was damals richtig war, kann heute nicht falsch sein. Deswegen muss der Ministerpräsident die politische Verantwortung für sein rechtswidriges Verhalten übernehmen und die notwendigen Konsequenzen ziehen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer.

Die Auswahlentscheidung, so der unabhängige Sachverständige Prof. Dr. Pechstein, sei materiell rechtswidrig gewesen. Der damals unterlegene Bewerber Ritter sei auf Grund dieses rechtswidrigen Handelns in seinen Rechten aus dem Grundgesetz verletzt worden. Da der damalige Hessische Innenminister und heutige Ministerpräsident das Verfahren geleitet habe, wie er selbst im Untersuchungsausschuss gesagt hat, liege die Verantwortung für die Rechtsverletzung auch ausdrücklich und persönlich bei ihm.

„Während der klagende Bewerber Ritter eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen musste, hat das Innenministerium bereitwillig gegenüber den Medien Auskunft über eine angebliche Zahlung von 50.000 Euro gegeben. Im Untersuchungsausschuss 18/2 kam die politische Vetternwirtschaft von Herrn Bouffier, die damit verbundene Rechtsverstöße und die Verschleierungstaktik des heutigen Ministerpräsidenten klar zum Vorschein“, sagte Rudolph.