Günter Rudolph: Gesetzentwurf wird notwendigen Änderungen im Kommunalrecht nicht gerecht

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung als „nicht ausreichend für die notwendigen Änderungen im Kommunalrecht“ bezeichnet. „Die Herausforderungen, die sich aus kommunalrechtlicher Sicht darstellen, werden durch den Gesetzentwurf nicht abgedeckt. Die Änderung des Quorums beim Bürgerentscheid ist längst überfällig. Bereits in der letzten Wahlperiode hatte die SPD-Fraktion Änderungsanträge eingestellt. Hessen hat bisher die höchsten Quoren, damit ein Bürgerentscheid erfolgreich durchgeführt werden kann. Dies halten wir für falsch“, sagte Rudolph am Donnerstag in Wiesbaden.

So sollten nach dem Gesetzentwurf bei Einwohnern bis 100.000 Einwohner das Quorum, damit ein Bürgerentscheid erfolgreich durchgeführt werden könne, von bisher 25 Prozent auf 20 Prozent gesenkt werden. Die SPD habe bereits in der letzten Wahlperiode 15 Prozent gefordert. Bei Städten über 100.000 Einwohnern sei derzeit ein Quorum von 25 Prozent notwendig. Der Regierungsentwurf sehe hier ein Quorum von 15 Prozent vor, während die SPD in der letzten Wahlperiode 10 Prozent gefordert habe. „Insbesondere bei größeren Städten ist es auf Grund der Anonymität sehr schwer Zustimmung zu Bürgerentscheiden zu erzielen, deswegen sind hier dringend Änderungen nötig“, so der SPD-Abgeordnete.

Als völlig unzureichend sehe die SPD-Fraktion die Formulierung im Kommunalwahlgesetz, wonach bei der Aufstellung zur Kommunalwahl nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden sollen. Die unverbindliche Regelung werde nicht zu einem höheren Frauenanteil führen.

„Wir sehen die Erhöhung der Einwohnergrenze für ehrenamtliche Bürgermeister von 1.500 auf 5.000 Einwohner als äußerst kritisch an. Offensichtlich will die Landesregierung hier auf kaltem Wege die Selbstständigkeit auch kleinerer Kommunen abschaffen“, sagte Rudolph.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werde sich die SPD für die Verankerung von Seniorenbeiräten ebenso einsetzen, wie für die Stärkung von Kinder- und Jugendpartizipation. Darüber hinaus sollte auch eine Erweiterung der Rechte der Ausländerbeiräte thematisiert werden. Hierzu werde die SPD entsprechende Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf vorlegen.

„Wir werden uns für die Wiedereinführung von Sperrklauseln, möglicherweise differenziert nach Größen von Städten, Kommunen und Kreisen, einsetzen. Gerade in größeren Städten reicht teilweise schon ein Prozentsatz von 1 Prozent aus, um einen Sitz in der Gebietskörperschaft zu erlangen. Dies Erleichtert die Zersplitterung des Stadtparlaments, erschwert die Arbeit und öffnet Einzelinteressen Tür und Tor. Als Beispiel könnten hier die vorgesehenen Regelungen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen dienen, wo die Wiedereinführung der 3 Prozent-Klausel vorgesehen ist“, so der Parlamentarische Geschäftsführer.