
Die SPD-Landtagsfraktion hat im Grundsatz die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe in Hessen begrüßt. Es ist allerdings atemberaubend, wie schnell die CDU ihre Position dazu geändert hat, sagte der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Siebel. Noch vor 18 Monaten hatte die CDU-geführte Landesregierung die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft. Jetzt wird sie wieder eingeführt. Das ist nach unserer Ansicht zwar richtig, aber politisch doch bemerkenswert, so Siebel in seiner Rede zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Mittwoch in Wiesbaden.
Das Gesetz habe allerdings zwei zentrale Mängel. Einerseits würde jetzt die Fehlbelegungsabgabe schon bei vergleichsweise niedrigen Einkommen erhoben, was daran liege, dass die Landesregierung im Wohnraumfördergesetz die Einkommensgrenzen für den Bezug von Sozialwohnungen viel zu niedrig angesetzt habe. Dies muss korrigiert werden. Es ist nicht sinnvoll, die Fehlbelegungsabgabe bereits bei einem Einkommen von rund 20.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt zu erheben, so Siebel.
Andererseits werde den Kommunen keine Ausnahmegenehmigungen ermöglicht. Dies sei der zweite wesentliche Fehler im Gesetz. Nach dem alten Gesetz konnten die Kommunen entscheiden, ob bestimmte Wohnreviere ausgenommen werden sollten, beispielsweise, wenn die Gefahr eine sozialen Entmischung drohte.
Diese beiden wichtigen Punkte müssen in der Anhörung des Gesetzes erörtert werden, und dafür müssen wir Lösungen finden so Siebel abschließend.