
Die frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Lisa Gnadl hat in der heutigen Plenardebatte das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) von CDU und Grünen als überfällig und enttäuschend bezeichnet. Eineinhalb Jahre hat sich die schwarz-grüne Koalition Zeit gelassen und nicht vermocht, einen Regierungsentwurf einzubringen. Mit dem vorliegenden Fraktionsgesetz umgeht die Landesregierung ein ordentliches Verfahren mit Regierungsanhörung. Das zeigt, welchen Stellenwert Frauenförderung und Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst für die Landesregierung hat, sagte Gnadl am Mittwoch in Wiesbaden.
Dagegen habe die SPD-Fraktion bereits 2013 und erneut Anfang 2015 einen umfangreichen und fortschrittlichen Gesetzentwurf eingebracht. Die Änderungen der Regierungskoalition haben wenig Substanz und werden kaum den dringend notwendigen Fortschritt bringen, so die SPD-Politikerin. Dabei gebe es gerade in Hessen viel Nachholbedarf in Sachen Gleichberechtigung.
Im Gegensatz zum SPD-Gesetz gebe es im Entwurf der schwarz-grünen Koalition keine klaren Vorgaben und eindeutige Begriffsbestimmungen. Während die SPD die Frauenbeauftragten stärken, angemessen ausstatten und ihnen wirkungsvolle Instrumente an die Hand geben wolle, weil sie eine Schlüsselposition inne hätten, um Gleichberechtigung durchsetzen zu können, blieben CDU und Grüne mit ihren Vorschlägen auf halber Strecke stehen. Es gebe weder ein umfassendes Klagerecht, mit dem die Frauenbeauftragten auch die Entscheidungen an sich beklagen können, noch gebe es eine den Aufgaben und Arbeitsumfang entsprechende verbesserte Ausstattung. Ebenso bei der Ausweitung des Geltungsbereichs gebe es keine tatsächlichen Verbesserungen. Es ist gewagt, bei den wenigen substantiellen Änderungen von einer echten Novelle zu sprechen. Es ist nicht erkennbar, wie die schwarz-grüne Landesregierung das Fortkommen von Frauen fördern will, um bessere Ergebnisse als bisher zu erzielen, sagte Gnadl.