Norbert Schmitt: Die KFA-Neuordnung ist und bleibt kommunalfeindlich

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Norbert Schmitt hat die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) als „weiterhin kommunalfeindlich“ kritisiert. „Die Kommunalfeindlichkeit bleibt auch nach den jetzt vorgenommenen Nachbesserungen bestehen. Die Städte, Landkreise und Gemeinden erhalten immer noch 500 Millionen Euro weniger als ihnen nach dem KFA-Recht vor 2011zustehen würde. Viele Kommunalpolitiker aller Couleur hatten große Hoffnung auf die Neuordnung gesetzt und sehen sich massiv getäuscht. Diesen Verdruss hat Schwarz-Grün mit einem Gesetzentwurf verursacht, dessen Ergebnis vorausbestimmt gewesen ist, nämlich den Kommunen die notwendigen Mittel vorzuenthalten. Mit viel Getöse, vielen Rechenoperationen und Gesprächsrunden wurde dieses Ziel übertüncht. Das alles war immer als Täuschungsmanöver angelegt“, sagte Schmitt am Dienstag in Wiesbaden.

„Wenn die Regierungsfraktionen die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden als deren Zustimmung zur KFA-Neuordnung umdefinieren, handelten sie wider besseres Wissen. Es gibt nahezu keinen Kommunalvertreter, der die Reform begrüßt. Auch nach der Vereinbarung gab es Proteste gegen die Reform und Erklärungen, in denen auch Klagen angekündigt wurden“, so der SPD-Finanzexperte. Angesicht von Erhöhungen der kommunalen Steuern und Gebühren in Höhe von 370 Millionen Euro in den vergangenen vier Jahren zeige sich, wie berechtigt dieser Protest sei. Ein erpresster Kompromiss ersetze keine fairen Verhandlungen auf Augenhöhe. „Etwas weniger kommunalfeindlich bleibt immer noch kommunalfeindlich. Dass für Kommunen gedachte Bundesmittel ungeschmälert den Kommunen zufließen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dass dies einer Vereinbarung zwischen Spitzenverbänden und CDU/Grünen bedarf, zeigt das Ausmaß schwarz-grüner Kommunalfeindlichkeit. Den Spitzenverbänden war ein halber Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach“, sagte Schmitt.

Mit der Vereinbarung würden zentrale Mängel des Gesetzentwurfes aber nicht beseitigt. Die hessischen Kommunen blieben weiterhin unterfinanziert. Der Mindestbedarf sei herunter gerechnet worden. Dass den Kommunalen Spitzenverbänden der Verzicht auf eine Klageempfehlung abgepresst wurde, zeige die Unsicherheit der Landesregierung in der Frage, ob ihr Entwurf dem Staatsgerichtsurteil entspricht. Die SPD begrüße den Hinweis der Spitzenverbände, dass die Erklärung keinerlei rechtliche Bindungswirkung habe. „Viele, auch rechtlich bedeutsame Mängel bleiben und deshalb wird die SPD diesem Gesetz nicht zustimmen“, so der SPD-Abgeordnete.

„Der kommunale Bedarf wurde künstlich herunter gerechnet. In die vom Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Bedarfsberechnung sind lediglich die Ist-Ausgaben eingeflossen. Vorhandene notwendige Bedarfe, die aber derzeit durch die Finanznot der Kommunen in der Vergangenheit nicht erfüllt werden konnten, bleiben außerhalb der Bedarfsermittlung. So fehlen alleine rund 900 Millionen Euro für die Erledigung von Pflichtaufgaben. Dass das umstrittene Korridormodell zur Bedarfsberechnung nicht im Gesetzestext, sondern nur in der Begründung enthalten ist, ist eine weitere Entmündigung des Gesetzgebers. Es wurde wohl gemacht um ein Normenkontrollverfahren zu erschweren. Mit diesem juristischen Trick wird schwarz-grün aber keinen Erfolg haben“, so Schmitt.

Neben dem im Gesetzentwurf willkürlich gewählten Korridormodell zur Bedarfsberechnung, dem Abkoppeln der Kommunen von Steuerzuwächsen des Landes, dem Verstoß gegen den Grundsatz der Verteilungssymmetrie, der es dem Land untersage, seinen eigenen finanziellen Spielraum im Vergleich zu den kommunalen Haushalten zu bevorzugen, sei die unvollständige finanzkraftunabhängige Berücksichtigung von Konnexitätsfällen sowie eine viele Kommunen überfordernde Solidaritätsumlage verfassungsrechtlich höchst problematisch.

„Der Entwurf muss deshalb an wichtigen Punkten geändert werden. Die jetzt beschlossenen Änderungen sind nicht ausreichend. Eine vollständige Beteiligung der Kommunen an den Steuerzuwächsen des Landes anstatt der herrschenden hälftigen Regelung ist erforderlich. Die jetzige Änderung die nur die Hälfte den Kommunen zuzuführen, ist inakzeptabel“, so Schmitt. Weiterhin müsse die vorgesehene „Solidaritätsumlage“ gestrichen werden.

CDU und Grüne hätten jetzt 48 Stunden Zeit zum Nachdenken, ob Willkür und Erpressung die geeigneten Grundlagen für ein neues Gesetz der Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen sein könnten.