
Mit dem juristischen Nachspiel zur Polizeichefaffäre vor dem Landgericht Wiesbaden wird Ministerpräsident Bouffier erneut von einem Skandal aus seiner Zeit als hessischer Innenminister eingeholt, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Günter Rudolph zur heutigen Berichterstattung im Wiesbadener Kurier. Volker Bouffier hatte sich als Ressortchef zu Recht den Ruf als Skandalminister Nummer 1 erworben, diese Vergangenheit lässt ihn nicht los.
Rudolph erinnerte daran, dass Innenminister Bouffier seinerzeit seinen Parteifreund Langecker zum Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei ernannt habe und dabei in rechtswidriger Art und Weise die Rechte des Mitbewerbers Ritter beschnitten habe. Diese rechtswidrige Entscheidung geht allein und ausschließlich auf das Konto von Ministerpräsident Bouffier und damit auch der jetzt drohende Schaden, der auf das Land bei einem Vergleich oder nach einer mündlichen Verhandlung im Zivilprozess zukommt.
Rudolph erinnerte daran, dass SPD und Grüne im gemeinsamen Minderheitenvotum zum Untersuchungsausschuss Polizeichefaffäre (UNA 18/2) die Vetternwirtschaft Bouffiers und die damit verbundenen Rechtsverstöße und die anschließende Verschleierungstaktik scharf kritisiert hatten. Wir sind gespannt darauf, ob die Grünen jetzt bei ihrer Haltung bleiben oder wie bei Biblis und der NSU-Aufklärung ihre früheren Positionen räumen.