
Die SPD-Landtagsfraktion hat heute Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) vorgelegt. Der Entwurf muss an wichtigen Punkten geändert werden. Die angekündigten bisher aber immer noch nicht eingebrachten Änderungen der Koalitionsfraktionen sind nicht ausreichend. Wir wollen erreichen, dass die hessischen Kommunen an den Steuerzuwächsen des Landes im vollen Umfang beteiligt werden. Die Bundesmittel für die Kommunen dürfen nicht zum Abzug bei der Bedarfsrechnung führen und damit nur das Land davon profitieren. Wir wollen darüber hinaus eine Streichung der sogenannten Solidaritätsumlage und eine Investitionsförderung, die dem erheblichen kommunalen Investitionsbedarf der hessischen Kommunen auch Rechnung trägt, sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Schmitt, am Dienstag in Wiesbaden.
Der SPD-Finanzexperte wies darauf hin, dass das umstrittene Korridormodell zur Bedarfsberechnung nicht im Gesetzestext, sondern nur in der Begründung enthalten sei. Ob diese Entmündigung des Gesetzgebers auch einen juristischen Hintergrund habe, bleibe offen.
Eine vollständige Beteiligung der Kommunen an den Steuerzuwächsen des Landes ist erforderlich, damit die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen können. Mit der Zuordnung des Stabilitätsansatzes als Festansatz wird sichergestellt, dass dieser Zuschlag zur angemessenen Finanzausstattung der Kommunen gehört, so Schmitt.
Dass für Kommunen vorgesehen Bundesmittel nicht bei den Zuweisungen des Landes für die Kommunen abgezogen werden dürfen, sei eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Mit dem Änderungsantrag wolle die SPD sicherstellen, dass diese Selbstverständlichkeit in Hessen Eingang ins Gesetz findet.
Weiterhin wollen wir die vorgesehene Solidaritätsumlage streichen. Es bestehen dagegen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Mit der im Gesetzentwurf eingeführten Solidaritätsumlage werden die betroffenen Kommunen überfordert. In der Anhörung des Hessischen Landtags zum Gesetzentwurf haben betroffene Kommunen erläutert, dass die Umlage dazu führen wird, dass sie ihrerseits ins Defizit rutschen und sogar ihre Pflichtaufgaben nicht mehr finanzieren können, sagte der SPD-Politiker.
Die hessischen Kommunen haben einen erheblichen Investitionsbedarf, dessen Deckung durch eine besondere Finanzierung gewährleistet werden muss. In die vom Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Bedarfsberechnung sind lediglich die Ist-Ausgaben eingeflossen. Vorhandene notwendige Bedarfe, die aber derzeit durch die Finanznot der Kommunen in der Vergangenheit nicht erfüllt werden konnten, bleiben außerhalb der Bedarfsermittlung. Dies wollen wir ändern, so Schmitt.