
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Wolfgang Decker hat sich dafür ausgesprochen, eine Überprüfung des Sanktionskataloges des SGB II auf der Grundlage gesicherter Analysedaten und empirischer Evidenz durchzuführen. Nur so ist eine fundierte und sinnvolle Überarbeitung möglich. Dazu muss das Ergebnis der verfassungsrechtlichen Prüfung der Klage eines SGB II-Beziehers abgewartet werden. Auch die SPD ist der Auffassung, dass der Sanktionskatalog überarbeitet und angepasst werden muss. Dabei muss unter anderem geklärt werden, wie in der Praxis sichergestellt werden kann, dass auch Personen, die sanktioniert werden, in angemessenem Umfang ihren Lebensunterhalt noch sichern können. Auch die Frage, ob Jugendliche härter sanktioniert werden können als ältere erwerbsfähige Leistungsbezieher bedarf einer Klärung, sagte Decker am Mittwoch in Wiesbaden.
Das Sozialgericht Gotha hatte als erstes Gericht in Zusammenhang mit der Klage die Frage aufgeworfen, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Das Gericht nach eigenen Angabe damit Neuland.
Decker riet davon ab, voreilig und ohne gesicherte Bewertungsgrundlagen zu handeln. Grundsätzlich müssten die Sanktionen auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Decker begrüßte daher, dass in der kommenden Woche im Bundestag eine Anhörung zu diesem Thema stattfinde. Neben einer möglichen Verfassungsgerichtsentscheidung müssten auch die Erkenntnisse aus der Anhörung in die Überprüfung einfließen. Der Bundestag sei im Übrigen der richtige Ort, um die mit diesem Thema in Verbindung stehenden Fragen fachlich fundiert zu erörtern. Am Ende muss der Bundesgesetzgeber über notwendige und sinnvolle Rechtsänderungen entscheiden, so Decker.