
Der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Timon Gremmels hat die Gesetzesinitiative der FDP zur Abstandsregelungen bei Windkraftanlagen kritisiert. Der heute in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf der FDP zu deutlich höheren Abstandsregelungen für Windkraftanlage würde dazu führen, dass der Ausbau der Windkraft in Hessen nahezu zum Erliegen käme. Mit dem von der FDP vorgeschlagen 10-fachen Abstand zur Anlagenhöhe, was bei modernen Windkraftanlagen statt dem bisherigen 1000-Meter-Abstand einen 2000 Meter-Abstand bedeuten würde, wäre auch in einem weitreichend besiedeltem Flächenland wie Hessen kein nennenswerter Zubau mehr möglich. Damit würde das im hessischen Energiegipfel und im Landesentwicklungsplan festgelegte Ziel von zwei Prozent Windvorrangfläche, das 2011 auch vom FDP-Fraktionsvorsitzenden Florian Rentsch unterzeichnet wurde, mehr als deutlich verfehlt, sagte Gremmels am Mittwoch in Wiesbaden.
Außer Bayern nutze bisher kein Bundesland die Möglichkeit der sogenannten Öffnungsklausel, die es den Ländern ermögliche, eigenständig Abstandregelungen festzuschreiben. Allerdings darf dabei die im Bundesbaugesetz festgeschriebene Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich nicht völlig ausgehöhlt werden. Der FDP-Gesetzentwurf führt aber dazu, dass diese Regelung einer Abschaffung des Privilegierungstatbestandes faktisch gleichkommt, sagte der SPD-Energieexperte. In Bayern, an dessen Gesetzesregelung sich der hessische FDP-Entwurf orientiere, werde mit dieser Regelung nur noch auf 0,05 Prozent der Landesfläche Windkraft möglich sein.
Gremmels machte in der Landtagsdebatte darauf aufmerksam, dass diese Gesetzesregelung in Bayern aus den genannten und weiteren Gründen derzeit vorm bayrischen Verfassungsgerichtshof beklagt werde. Sehenden Auges eine rechtlich zweifelhafte, der dezentralen Energiewende schadende Gesetzesregelung in den Landtag einzubringen, kann nicht die Zustimmung der SPD finden, so Gremmels.