
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, hat in der heutigen Plenardebatte des Hessischen Landtags das Gesetz der SPD zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Hessen als notwendig und sinnvoll bezeichnet. Der Jugendarrest ist ein sogenanntes Zuchtmittel und bis heute nur rudimentär durch entsprechende Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften, aber noch nicht durch ein Gesetz geregelt. Eine Zahl, die wirklich zu denken geben muss ist die Tatsache, dass 70 Prozent der Arrestanten wieder rückfällig werden. Das ist eine denkbar schlechte Zahl. Jedoch kann bei Jugendlichen, deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, erzieherisch wohl am besten und am stärksten eingegriffen werden, um für sie an ein Leben ohne Straftaten heranzuführen, sagte Hofmann am Mittwoch in Wiesbaden.
Die SPD-Fraktion habe als erste im Hessischen Landtag mit dem Gesetzentwurf eine Antwort auf dieses Problem. In der Anhörung habe das Gesetz eine hohe Zustimmung erhalten. Schwerpunkte des Gesetzes seien die individuelle Förderung, die Erziehung und die Bildung der jugendlichen Arrestanten. Diese zwei Pfeiler sollten in ein pädagogisches Gesamtkonzept einfließen und dazu genutzt werden, dass gleich nach dem Zugangsgespräch, das mit den Jugendlichen geführt werde, ein entsprechender Förderplan für jeden Jugendlichen individuell erstellt werden solle.
Konzeptionell solle dabei der Schwerpunkt auf den Dauerarrest gelegt werden, der bis zu vier Wochen dauern könne. In dieser längeren Zeitspanne habe man die größte und die längste Möglichkeit, auf die jugendlichen Straftäter einzuwirken. Im Einzelnen solle sehr eng im Team mit den Jugendlichen gearbeitet werden.
Die Konzeption umfasst ein Bündel an Maßnahmen, wie soziale Trainingskurse, Angebote der Jugendbildungsarbeit, aktive Freizeitgestaltung und die Vermittlung stabilisierender Kontakte, auch zur Außenwelt und zur Familie, wenn sie geeignet sind, so Hofmann.
Ein großer Schwerpunkt solle der Sport sein. Dazu gäbe es gruppenbezogene Angebote und Einzelgespräche. Ein weiterer wichtiger Eckpunkt des Gesetzes sei das Netzwerk und die Nachsorge. Dies solle es schon kurz nach der Aufnahme geben, wie zum Beispiel der Kontakt zur Jugendhilfe und zu außervollzuglichen Organisationen und Bildungseinrichtungen, damit die jugendlichen Arrestanten, wenn sie wieder in Freiheit seien, in einem Netzwerk aufgefangen werden, das mit ihnen weiterhin arbeite. Wir hoffen, dass wir mit einem noch besseren Jugendarrest möglichst viele junge Menschen erreichen werden, damit diese künftig ein Leben ohne Straftaten für sich, aber auch für unsere Gesellschaft führen, sagte Hofmann.