
Als Signal gegen die Willkür hat der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung bezeichnet.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner heutigen Entscheidung Parameter festgelegt. Soweit eine Mehrheit dieser Parameter erfüllt sei, bestehe laut Bundesverfassungsgericht die Vermutung, dass das Alimentationsprinzip nicht eingehalten wird und insofern kein angemessener Lebensunterhalt gezahlt wird. Diese Vermutung könne im Rahmen einer Gesamtabwägung durch Berücksichtigung weiterer alimentationsrelevanter Kriterien widerlegt oder weiter erhärtet werden. Ausnahmefälle müssten verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein.
Inwieweit die Entscheidung zumindest mittelbar auch Auswirkungen auf die hessischen Regelungen haben kann, muss nun geprüft werden. Eines kann jedoch auch heute schon festgestellt werden: Die vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Kriterien lassen keine beliebigen Festlegungen der Besoldung durch den Gesetzgeber mehr zu, genau das hat Schwarz-Grün mit der im Koalitionsvertrag festgelegten Nullrunde aber festgelegt, so der SPD-Politiker.
Auch die auf der politischen Ebene von den Regierungsfraktionen und dem zuständigen Minister immer wieder ins Feld geführte Argumentation, die Abkoppelung der Beamtenbesoldung sei wegen der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse zu rechtfertigen, könne in dieser Allgemeingültigkeit so nicht mehr herangezogen werden. Zwar weist das Bundesverfassungsgericht auf den Verfassungsrang des Verbots der Neuverschuldung explizit hin. Allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung vermögen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentierung jedoch laut Entscheidung nicht einzuschränken.
Die Schuldenbremse kann damit nicht weiter als Totschlagsargument genutzt werden; Fragen der Besoldung müssen differenzierter betrachtet werden. Auch dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem heutigen Urteil deutlich gemacht, so Rudolph abschließend. Die SPD fordere insbesondere die Gleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten. Der angemessene Umgang mit allen Mitarbeitern ist vor allem eine Frage des Respekts und der Wertschätzung.