
Der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Michael Siebel hat eine Schutzklausel für den Kreativbereich im Handelsvertrag TTIP zwischen Europa und den USA angemahnt. Der Kultur- und Kreativbereich und der öffentlich-rechtliche Rundfunk würden von Regelungen des TTIP in erheblichem Umfang betroffen sein. Deshalb ist in diesem Bereich eine Schutzklausel, die im Sinne der europäischen kulturellen Identität unseren Interessen Rechnung trägt, notwendig, sagte Siebel am Montag in Wiesbaden.
Eine entsprechende horizontale Schutzklausel werde zurzeit von den Ländern, dem Bundeskulturministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium vorbereitet.
Nach Auffassung des SPD-Medienexperten würde das TTIP die Hälfte des Produktionsvolumens von Kinofilmen in Deutschland und zwanzig bis dreißig Prozent des Produktionsvolumens im Bereich der Auftragsproduktionen deutscher Produzenten für Fernsehsendungen betreffen. Weiterhin wären Quoten zugunsten europäischer Produktionen unzulässig und US-amerikanische Zweigniederlassungen erhielten Zugriff auf europäische und nationale Fördermittel.
Schließlich besteht die Gefahr, dass die Must-Carry-Auflagen für Netzbetreiber in Frage gestellt werden. Damit bestünde die Gefahr, dass die Verbreitung gerade der kulturellen Angebote des öffentlich rechtlichen Rundfunks wir bei den Sendern arte und 3sat gefährdet werden. Wenn das Kultur- und Medienwesen auf allen staatlichen Ebenen geöffnet werden soll, stehen europäische Regelungen und Grundsätze auf dem Spiel, beispielsweise die Quotenregelung in Frankreich im Radio, die vorsieht, dass ein gewisser Anteil französischer Titel gespielt wird, so der SPD-Politiker.
Dabei muss den Mitgliedstaaten in den Bereichen Kultur, Audio, Audiovisuelles und ähnlichen Bereichen weiter erlaubt sein, zum Schutz oder zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sowie der Medienfreiheit und der Medienvielfalt oder zum Erhalt der Bandbreite weiterhin Maßnahmen zu beschließen. Das würde bedeuten, dass diese Bereiche von der Liberalisierung und der Handelsfreiheit ausgenommen werden, so Siebel.
Wichtig sei, die Dynamik die vor allem im audiovisuellen Bereich gegeben sei, von dieser Schutzklausel zu erfassen, damit auch zukünftige Entwicklungen geschützt werden könnten.