Günter Rudolph: Wir erwarten Antworten vom Innenminister

Die hessische SPD-Landtagsfraktion hat einen Dringlichen Berichtsantrag (Anhang) für die nächste Sitzung des Innenausschusses (13. Mai 2015) gestellt, um dort die Aufklärung der von HNA-online berichteten Umstände der Freiheitsberaubung eines 46-jähriger Mann in Kassel durch den bekannten Neonazi und Zeugen im NSU- Bernd T. voranzutreiben. Die HNA hatte berichtet, dass Bernd T. sein Opfer in einer Kasseler Wohnung eine Woche festgehalten und gequält haben soll, um ihn davon zu überzeugen, sich der rechtsradikalen und mindestens Neonazi-nahen Vereinigung Sturm 18 anzuschließen. Nach einer Woche habe das Opfer fliehen können, so die HNA. „Wir wollen nun vom Innenminister wissen, ob die den Medien zu entnehmenden Schilderungen den Tatsachen entsprechen. Freiheitsberaubung ist eine schwere Straftat. Darüber hinaus muss aufgeklärt werden, wann genau Bernd T. die Straftat begangen hat. Befand sich das Opfer etwa zum Zeitpunkt der geplanten zweiten Zeugenvernehmung von Bernd T. im NSU-Prozess vor dem OLG München noch in der Gewalt der Täter und liegt für die Krankmeldung von Bernd T in München mittlerweile ein Attest vor“, fragte der SPD-Politiker.

Darüber hinaus forderte Rudolph vom Innenministerium Informationen zur Prüfung des Vereinsverbots für Sturm 18. „Um die Situation richtig einschätzen zu können, wüssten wir gerne wie dort der derzeitige Sachstand ist. Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die Ziele der Gruppierung mit dem Grundgesetz vereinbar sind?“, fragte Rudolph. Sturm 18 gilt als rechtsextreme Kameradschaft, die mit Nazi-Symbolik arbeitet, und wurde im vergangenen Sommer in Kassel als Verein eingetragen.