
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat in der Plenardebatte zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes und des Hinterlegungsgesetzes die Zustimmung der SPD signalisiert. In der Regierungsanhörung haben sich viele Regelungen als unproblematisch erwiesen. Jedoch ist auch teilweise Kritik, unter anderem bei Änderungen der Gebührentatbestände, geübt worden. So beispielsweise bei der Gebühr für die Prüfung von sogenannten Gerichtskostenstemplern. Diese Regelung spart jedoch bürokratischen Aufwand und belastet die am Verfahren beteiligten Dritten nicht übermäßig und ist noch sachgerecht. In der Abwägung der Anhörung wird die SPD der Gesetzesänderung zustimmen, sagte Hofmann am Mittwoch in Wiesbaden.
Bei der Änderung des Hinterlegungsgesetzes gehe es im Wesentlichen um die Verzinsung hinterlegter Beträge, dies sei in der Anhörung kritisch beleuchtet worden. Es habe sich allerdings gezeigt, dass die Regelung insbesondere im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungsverfahren einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand verursacht.
Zudem steigen die Zahlen der Hinterlegungen und damit auch die Hinterlegungsmasse, sowie die hieraus resultierenden Zinszahlungen kontinuierlich an. Verbunden mit der Tatsache, dass sich die Dauer der Hinterlegung und daher auch die Laufzeit der Zinsen nicht prognostizieren lassen, stellt dies eine nicht unerhebliche Belastung des Landeshaushalts dar. Dieser betrage 500.000 Euro pro Jahr. Unter Berücksichtigung, dass die Hinterlegung selbst grundsätzlich gebührenfrei ist, soll nunmehr auch die bisherige Verzinsungspflicht aufgehoben werden, so die SPD-Abgeordnete.