
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat in der Plenardebatte zur Modernisierung des Dienstrechts bei kommunalen Wahlbeamten und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften die Ablehnung seiner Fraktion zum vorliegenden Gesetzentwurf bekräftigt. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist in der durchgeführten Anhörung des Innenausschusses beinahe bei allen Anzuhörenden durchgefallen. Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände haben das sehr kurzfristige und nicht transparente Verfahren des Gesetzentwurfes kritisiert, vor allem das Fehlen der regierungsinternen Anhörung. Die SPD-Fraktion sieht Handlungsbedarf bei der Versorgung kommunaler Wahlbeamter, hätte es jedoch begrüßt, wenn man eine gemeinsame Initiative aller Fraktionen des Landtages gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Reformierung der Versorgung kommunaler Wahlbeamter gestartet hätte, sagte Rudolph am Dienstag in Wiesbaden.
Durch den Gesetzentwurf werde eben nicht über das Thema Qualifizierung eines direkt gewählten Bürgermeisters oder Landrates eine vernünftige Regelung gefunden. Wer qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber finden wolle, müsse die Rahmenbedingungen so gestalten, dass ein solches Amt auch trotz des Risikos, nach bereits einer Wahlperiode nicht mehr dieses Amt ausüben zu können, attraktiv bleibe. Das Anforderungsprofil für Direktgewählte muss so gestaltet sein, dass sie sowohl in der Lage sind eine Verwaltung zu führen, als auch politisch mit den gewählten Körperschaften vernünftig umzugehen. Ob dabei die Absenkung des Mindest-Wählbarkeitsalter auf die Volljährigkeitsgrenze und die ersatzlose Aufhebung des Höchst-Wählbarkeitsalter zu einer Verbesserung des Personals bei Direktgewählten führt, darf zumindest bezweifelt werden. Schwarz-Grün ist auch deswegen inkonsequent, weil das Mindestwählbarkeitsalter für den Hessischen Landtag weiterhin bei 21 Jahren liegen soll, während man mit 18 Jahren zum Oberbürgermeister einer großen Stadt gewählt werden kann, so der Sozialdemokrat.
Insgesamt werde der Gesetzentwurf nach Ansicht Rudolphs der Problematik, dass auch immer mehr Direktgewählte bereits nach einer Wahlperiode nicht mehr wiedergewählt würden oder nicht mehr antreten, nicht gerecht. Das Thema der Qualifikation für dieses Amt ist nicht angemessen geregelt und darin liegt die Problematik. Von daher wollen CDU und Grüne diese Gesetzesänderung zwar in Windeseile durchziehen, aber aufgrund der komplexen Materie wird der Gesetzentwurf in keiner Weise den eigentlichen Herausforderungen gerecht. Die SPD-Fraktion wird daher diesen Gesetzentwurf ablehnen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer.