Heike Hofmann: Datenschutz steht weiter vor großen Herausforderungen

Bei den Beratungen des 42. Datenschutzberichtes im Hessischen Landtag hat die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Heike Hofmann auf die wachsenden Herausforderungen des Datenschutzes in der Informationsgesellschaft hingewiesen: „Daten werden heute zunehmend als Ware betrachtet. Dabei muss die Kommerzialisierung der informellen Selbstbestimmung in seine Schranken verwiesen werden. Auch die skandalösen Abhöraktivitäten ausländischer Nachrichtendienste belegten die Notwendigkeit eines zeitgemäßen Datenschutzes auf internationaler, nationaler und europäischer Ebene. Ein modernes Datenschutzrecht soll dem Datenschutzgrundrecht als Kommunikationsgrundrecht Rechnung tragen“, sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag in Wiesbaden. Auch.

Hofmann bedankte sich für die engagierte Arbeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Ronellenfitsch und die vielen Hinweise, die er der Landesregierung und der Öffentlichkeit gegeben habe. „Zu Recht beleuchtet der Bericht den Zugriff auf Daten in hessischen Krankenhäusern. Der Tuğçe-Fall ist in dieser wie auch in anderer Hinsicht leider ein bedenkens- und bedauernswerter Fall. Hierbei gibt es eine eigene Orientierungshilfe für die Krankenhäuser bei deren Umsetzung noch Verbesserungsbedarf besteht, so etwa im Hinblick auf die Protokollierung von Zugriffen“, sagte die Landtagsabgeordnete. „Angesichts der Morde der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU bedarf es dringend einer Neuordnung des Verfassungsschutzes, insbesondere auch der parlamentarischen Kontrolle“, unterstrich die SPD-Politikerin.

„Nicht nachvollziehbar ist, wieso die Landesregierung nun zwei Entwürfe vorstellt, mit denen man die Handlungsempfehlungen aus dem NSU-Untersuchungsausschusses des Bundes umsetzen möchte, obwohl man doch erst im Frühjahr eine an das Innenministerium angegliederte Expertenkommission eingesetzt hat, die sich genau mit dieser Frage beschäftigen soll“, so Hofmann. „Auch die Videoüberwachung öffentlich-zugänglicher Bereiche durch Privatpersonen etwa in Hauseingängen greife immer weiter um sich“, obwohl, wie die Landtagsabgeordnete darstelle, „die Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum grundsätzlich ausschließlich Sache der Polizei sei.“