Heike Hofmann: Kindeswohl – nicht sexuelle Orientierung – muss im Mittelpunkt stehen

Die justizpolitische Sprecherin der hessischen SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partner als überfälligen Schritt bezeichnet. „Warum soll ein lesbisches oder schwules Paar, das für einander Verantwortung mit gegenseitigen Pflichten eingeht, nicht wie ein Ehepaar ein Kind adoptieren dürfen? Sollen das „schlechte Eltern“ sein? Es ist doch nicht entscheidend, ob die Eltern hetero oder homo sind, sondern wie verantwortungsvoll und liebevoll sie ein Kind großziehen! Dann bei einer Adoption muss für die SPD immer das Kindeswohl immer im Mittelpunkt stehen: Ob bei gleichgeschlechtigen und verschiedengeschlechtlichen Paaren“, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch in der Plenardebatte in Wiesbaden.

Hofmann wies darauf hin, dass bei der Gleichstellung in den vergangenen Jahren zwar viel erreicht worden sei. Trotzdem könnten Lesben und Schwule, die in solch einer Partnerschaft lebten, kein Kind adoptieren. „Erst seit dem letzten Jahr ist die sogenannte Sukzessivadoption möglich. Das Kind einer Lesbe oder eines Schwulen, dass von einem Lebenspartner bereits adoptiert wurde, kann von dessen Partner nachträglich ebenfalls adoptiert werden. Leider ist die CDU, die dieses Gesetz mit der SPD verabschieden musste, vom Bundesverfassungsgericht zum Jagen getragen worden! Es war in den letzten Jahren stets die Rechtsprechung, das Bundesverfassungsgerichts selbst als höchstes Gericht in unserem Land, das in mehreren Urteilen die Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften angemahnt hat. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Februar 2013 geurteilt: ‚Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht.‘“