Günter Rudolph: Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen fällt bei Anhörung durch

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamte ist nach Auffassung des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, in der Anhörung durchgefallen. „Wir als SPD-Fraktion können den Regierungsfraktionen nach den fatalen Rückmeldungen, die einem vollständigen Verriss gleichkommen, nur empfehlen, den völlig unausgegorenen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Völlig unnachvollziehbar ist zudem das von Schwarz-Grün gewählte Verfahren. CDU und Grüne brüskieren die kommunalen Spitzenverbände nicht nur in der Sache, sondern auch durch die Einbringung des Gesetzes als Fraktionsentwurf. Damit ist man bewusst einer gemeinsamen vorherigen Abstimmung des in den Reihen der Verbände ungeliebten Entwurfs aus dem Weg gegangen. Eine Abstimmung wäre bei so weitreichenden Änderungen aber auch in der Sache das Mindeste gewesen“, sagte Rudolph am Donnerstag in Wiesbaden.

Die SPD-Fraktion schlage den Regierungsfraktionen daher vor, gemeinsam mit allen Fraktionen und den kommunalen Spitzenverbänden einen gemeinsamen Entwurf zu erarbeiten, so der SPD-Politiker. „Eine solche Entscheidung kann man nicht im „Hau-Ruck-Verfahren“ ohne die Beteiligung aller durchdrücken“, sagte Rudolph.

In der Sache schieße der Gesetzentwurf weit über das Ziel hinaus und werde in den Kommunen zu Problemen führen. „Die weitreichenden Änderungen im Bereich der Versorgungsansprüche werden ein weiteres Erschwernis bei der Suche nach geeigneten Bürgermeisterkandidaten vor Ort sein. Warum hier eine Anpassung an die Regelung für Landtagsabgeordnete erfolgen soll und man sich nicht mit Blick auf die Unterschiedlichkeit von Verantwortung und Aufgaben einen Mittelweg wählt, erschließt sich uns nicht. Ein solch gravierende Änderung als „moderat“ zu bezeichnen, wie in der Begründung zu dem Gesetzentwurf geschehen, ist schlichtweg dreist“, so Rudolph.

Zudem müsse über die Frage der Absenkung des passiven Wahlalters von 25 auf 18 Jahre weiter diskutiert werden. „Warum man das Mindestalter für Landtagsabgeordnete, das in Hessen bei 21 Jahren liegt, unterschreitet, erschließt sich auch uns mit Blick auf die Verantwortung eines Bürgermeisters nicht“, sagte Rudolph.