
Sehr erfreut zeigte sich die rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann über die die Ergebnisse der heutigen Anhörung unter anderem zum SPD-Gesetzentwurf für ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz. Wir als SPD haben bereits in der letzten Legislaturperiode als einzige Fraktion einen Gesetzentwurf für ein Jugendarrestvollzugsgesetz in den Hessischen Landtag eingebracht. Auch in der 19. Wahlperiode sind wir erneut in Vorleistung gegangen. Wir haben unseren in der letzten Legislaturperiode vorgestellten Entwurf überarbeitet, die Anregungen der Sachverständigen aus der Anhörung überprüft und Änderungen eingearbeitet, sagte Hofmann am Donnerstag in Wiesbaden.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2006 deutlich gemacht, dass es hier einer gesetzlichen Grundlage bedarf, die die Eingriffsvoraussetzungen in hinreichender Weise konkretisiert. Gut, dass sich die Landesregierung nun auch endlich mit dem Thema befasst, so die SPD-Politikerin in Anspielung auf den sehr spät vorgelegten Regierungsentwurf.
Hofmann freute sich zudem über die positive Rückmeldung zur inhaltlichen Ausgestaltung des SPD-Gesetzentwurfs, der einen Schwerpunkt auf die Erziehung und Bildung der Jugendlichen legt und als tragfähige gesetzliche Grundlage für einen modernen und erfolgreichen Jugendarrest bezeichnet wurde. Wir bedanken uns bei den Sachverständigen für Rückmeldungen zu unserem Entwurf. Wir werden die Anhörung nun sorgfältig auswerten, so Hofmann.