Heike Hofmann: Änderung des Justizkostengesetzes ist notwendig

Die rechtspolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, hat die Notwendigkeit des „Gesetzes zur Änderung des Hessischen Justizkostengesetzes und des Hinterlegungsgesetzes“ betont. „Es müssen zwei Gebührenstände geändert werden. Zum Einen ist eine Gebühr für die Prüfung von Gerichtskostenstempler vorgesehen, zum Anderen soll ein neuer Gebührentatbestand geschaffen werden. Danach soll für die Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen an Dritte eine Gebühr erhoben werden“, sagte Hofmann am Mittwoch in Wiesbaden.

Zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes hätten sich die Bundesländer bei der Schaffung entsprechender landesrechtlicher Regelungen, auch Hessen, mehrheitlich an dem bisherigen Bundesrecht orientiert und daher die Verzinsung hinterlegter Beiträge beibehalten. Es habe sich gezeigt, dass die Regelung insbesondere im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungsverfahren einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand verursacht.

„Zudem steigt die Zahl der Hinterlegungen und damit auch die Hinterlegungsmasse, sowie die hieraus resultierenden Zinszahlungen kontinuierlich an. Verbunden mit der Tatsache, dass sich die Dauer der Hinterlegung und daher auch die Laufzeit der Zinsen nicht prognostizieren lassen, stellt dies eine nicht unerhebliche Belastung des Landeshaushalts dar, dieser beträgt 500.000 Euro pro Jahr“, so die SPD-Abgeordnete.