Norbert Schmitt: Bedenken des Justizministeriums gegen die fehlerhafte Puttrich-Verfügung wurden ‚in den Wind geschlagen‘

Als „zentrales Ergebnis der ersten heutigen Befragung“ hat der Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Biblis-Untersuchungsausschuss, Norbert Schmitt, die Erkenntnis genannt, dass der entscheidende Vermerk des Justizministeriums, der „alle relevanten Bedenken zur später als fehlerhaft bewerteten Stilllegungsverfügung der Landesregierung enthielt“, keine Beachtung fand. „Die juristischen Einwände sind regelrecht ‚in den Wind geschlagen‘ worden. Im Justizministerium hat man die Anhörung von RWE für zwingend erforderlich gehalten“, sagte Schmitt am Freitag in Wiesbaden.

Die im hessischen Justizministerium getroffene Einschätzung, dass die Kenntnis der bevorstehenden Stilllegung seitens RWE aus den Medien nicht ausreichend sei, habe sich im Handeln der Spitze des Umweltministeriums allerdings nicht niedergeschlagen. „Es ist klar, dass man sich vom falschen Kurs nicht abbringen lassen wollte. Darüber hinaus hat die Befragung gezeigt, dass die dem Ausschuss vorgelegten Akten unvollständig sind. Die Aktenführung der beteiligten Häuser ist offensichtlich mangelhaft gewesen“, so der SPD-Politiker.