
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat die Notwendigkeit der Veränderung der Versorgungsregelung kommunaler Wahlbeamter bekräftigt. Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass kommunale Wahlbeamte erst ab dem 60. Lebensjahr bei einer Amtszeit von 8 Jahren und mit Abschlägen ab 55 Jahren Versorgungsbezüge erhalten können. Bisher konnten kommunale Wahlbeamte ohne eine Altersgrenze bereits nach einer Wahlperiode lebenslang Versorgungsbezüge erhalten. Diese Regelung ist in der Tat nicht angemessen und auch nicht vermittelbar. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wird die SPD-Fraktion diesen Vorschlag gründlich analysieren, sagte Rudolph am Donnerstag in Wiesbaden.
Dabei müsse aber auch allen Beteiligten klar sein, wenn man qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für das Amt eines Bürgermeisters oder Landrats finden wolle, die Rahmenbedingungen so gestaltet werden müssten, dass ein solches Amt auch von qualifizierten Personen, die das Risiko eingehen nach einer Wahlperiode nicht mehr dieses Amt auszuüben, in Anspruch genommen werden könnten.
Die Aufhebung der Altersgrenzen ist eine Regelung, die auch in anderen Bundesländern praktiziert wird. Deswegen spricht wenig gegen eine solche Regelung. Vielmehr muss jedoch auch daran gearbeitet werden, dass man qualifizierte Bewerber für ein kommunales Wahlamt findet. Die Personen die zwar gewählt sind, aber in ihrer Amtszeit nicht über die notwendige Qualifikation verfügen und auch bereits nach einer Wahlperiode abgewählt werden, häufen sich leider. Es muss daher insgesamt darum gehen, die Voraussetzungen für kommunale Wahlämter so zu gestalten, dass entsprechende Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden, die auch in der Lage sind, sowohl eine Verwaltung zu führen als auch politisch mit den gewählten Vertretern vernünftig umzugehen. Die SPD-Fraktion geht daher ergebnisoffen in die parlamentarische Anhörung, so der Parlamentarische Geschäftsführer.