Günter Rudolph: Innenminister setzt Kennzeichnungspflicht im Schatten der Polizeiproteste gegen die Einsparmaßnahmen der Hessischen Landesregierung um

Die SPD-Fraktion habe von Anfang an eine bundesweit einheitliche Regelung gefordert. Die hessischen Polizistinnen und Polizisten hätten aber zumindest in das Verfahren zur Schaffung der Kennzeichnungspflicht eingebunden werden müssen. „Dass nun die Regelung im Rahmen einer Verordnung eingeführt wird und die Betroffenen sich nicht in einer mündlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf äußern konnten, ist aus Sicht der SPD-Fraktion inakzeptabel. Gerade die Polizistinnen und Polizisten müssen an einem solchen Prozess beteiligt werden“, so Rudolph.

Auch das Parlament könne so nicht einmal theoretisch durch mögliche Änderungsanträge Einfluss auf das Verfahren nehmen. „Eine so gesellschaftlich und politisch umstrittene Frage ohne Beteiligung des Parlaments zu entscheiden, ist ein weiterer Beleg für die Hinterzimmerpolitik der schwarz-grünen Landesregierung“, sagte Rudolph.

Dass die Vorstellung der Kennzeichnungspflicht mit der Übergabe neuer Körperschutzausstattungen und der Ankündigung politischer Initiativen zur Verbesserung der Schutzparagraphen für Einsatzkräfte verbunden wurde, bezeichnete Rudolph als „fadenscheinig“. „Das ist der vergebliche Versuch die Einführung der Kennzeichnungspflicht zu relativieren!“

Rudolph erinnerte zudem daran, dass der Grüne Landesvorsitzende Kai Klose noch im Dezember 2013 angekündigt hatte, die neue Landesregierung werde sich bei der Einführung der Kennzeichnungspflicht „konstruktiv daran beteiligen, das im Konzert der Länder zu regeln“. „Im Zusammenhang mit Großdemonstrationen bringt ein Alleingang eines Landes nicht die gewünschten Ergebnisse. Hier bedarf es, wie von Klose selbst festgestellt, eines gemeinsamen Vorgehens. Dieses Versprechen ist die Hessische Landesregierung bis heute schuldig geblieben“, so der SPD-Abgeordnete.