Wolfgang Decker: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sonntagsarbeit ist eine herbe Niederlage für die Landesregierung

Als „wichtige Entscheidung zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Callcentern, Videotheken und in öffentlichen Bibliotheken“ hat der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Decker, das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zur Sonntagsarbeit bezeichnet „Das Urteil ist gleichzeitig eine herbe Niederlage für die CDU-geführte Landesregierung, die im Jahr 2011 erst die erhebliche Ausweitung der Sonntagsarbeit ermöglicht hat“, sagte Decker am Donnerstag in Wiesbaden.

Das Gericht habe damit der immer mehr ausufernden Sonntagsarbeit einen Riegel vorgeschoben und ihr endlich enge Grenzen gesetzt. Gleichzeitig habe das BVG damit auch klargestellt, dass die Landesregierung mit ihren allzu großzügigen und weitreichenden Ausnahmen in der hessischen Bedarfsgewerbeordnung erheblich ihre Kompetenzen überschritten habe. Gemeinsam mit Gewerkschaften und Kirchen habe die SPD-Fraktion bereits vor Monaten vor zu lascher Genehmigungspraxis gewarnt und verlangt, dass die Sonntagsarbeit auf die Bereiche beschränkt bleibe, in denen sie notwendig und sinnvoll sei oder an bestimmte Anlässe und Voraussetzungen geknüpft werde.

„Wir erwarten, dass die Landesregierung ihren Worten auch Taten folgen lässt und schnellstmöglich das Urteil zur Sonntagsarbeit umsetzt“, forderte Decker.