
Der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Michael Siebel stellte am Montag in Wiesbaden einen Antrag mit umfangreichen Änderungen zu dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zum Wohnraumfördergesetz vor. Wir wollen mehr Schwung in die Förderung des Wohnraumbaus für untere und mittlere Einkommen bringen, und halten es für dringend geboten, die Förderung des Mietwohnungsbaus gerade wegen der angespannten Wohnungsmärkte in den Städten mit Priorität zur Förderung des privaten Wohnungsbaus zu behandeln, sagte Siebel.
Um den unterschiedlichen Bedingungen in Hessen gerecht zu werden habe die SPD in ihrem Vorschlag zum Gesetz auch zwei unterschiedliche Einkommensgrenzen für den Sozialen Wohnungsbau festgelegt. In Städten und Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt sollten die Einkommensgrenzen höher sein als in weniger belasteten Gemeinden, deshalb, so Siebel, habe die SPD die Einkommensgrenzen für den Sozialwohnungsbau deutlich höher angesetzt als die des Koalitionsentwurfes. Wir dürfen die Förderung nicht von der Kassenlage abhängig machen. Wohnungsbau ist in Hessen ein ernstes Thema für die Menschen, so der SPD-Politiker. Konkret sollten die Einkommensgrenzen für einen Einpersonenhaushalt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei 18.000 Euro Jahresseinkommen liegen, bei allen übrigen Gebieten bei 15.500 Euro. Für Zweipersonenhaushalte solle die Grenze auf 25.000 Euro (zuzüglich 6.000 Euro für jede weitere Person) bei angespanntem Wohnungsmarkt, und auf 23.500 Euro (zuzüglich 5.500 Euro für jede weitere Person) bei anderen Gebieten angehoben werden.
Um auch mittleren Einkommen eine Chance auf dem Wohnungsmarkt einzuräumen schlage die SPD einen zweiten Förderweg vor. Danach sollen Wohnungen für Einkommen, die 30 Prozent über den Sozialwohnungsgrenzen lägen, auch gefördert werden. Konkret heißt das, dass auch Einkommen bis 23.500 Euro für einen Einpersonenhaushalt, beziehungsweise 39.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt (zuzüglich 8.000 Euro für jede weitere Person) gefördert werden können. Dieses Modell wird bereits in Hamburg erfolgreich praktiziert. Nach unserer Auffassung ist dies auch ein praktikables Modell für unser Land, sagte Siebel.
Dreh und Angelpunkt des Wohnungsbaus ist allerding die Finanzierung. Deshalb sehen die Änderungsvorschläge auch vor, dass die Finanzmittel im notwendigen Umfang bei der Bank für Wirtschaftsförderung und Infrastruktur (WI-Bank) bereitgestellt werden müssen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird die SPD dazu konkrete Vorschläge unterbreiten, so der SPD-Abgeordnete.
Nach der Anhörung des CDU-Grünen Entwurfes hätten sich noch weitere Änderungen als notwendig erwiesen. So wolle die SPD die Bindungsdauer für Sozialwohnungen wieder auf zehn Jahre verlängern. Weiterhin schlage sie vor, neben Studierenden auch Auszubildende in den Fördertatbestand aufzunehmen.
Nach 15 Jahren Stillstand in der Wohnungspolitik, muss jetzt dringend mehr Schwung in den Wohnungsbau gebracht werden. Wir können es uns in Hessen nicht leisten, gerade niedrige und mittlere Einkommen mit Ausgaben für das Wohnen von teilweise über 50 Prozent zu belasten, sagte Siebel abschließend.