Timon Gremmels: Mindestabstand von Stromtrassen zu Wohnhäusern im Landesentwicklungsplan festlegen

„Es kann nicht sein, dass die hessische Bevölkerung beim Netzausbau schlechter als die niedersächsische gestellt wird, nur weil die schwarz-grüne Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Deshalb fordert die SPD-Fraktion, umgehend den Landesentwicklungsplan zu ändern und eine landesplanungsrechtliche Festlegung in Bezug auf Mindestabstände von Stromtrassen zu Wohnhäusern und Wohngebieten zu treffen. Hierbei soll sich die Landesregierung an den Regelungen orientieren, die in Niedersachsen gelten“, sagte Timon Gremmels, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion am Montag in Wiesbaden.

In Niedersachsen sei beim bevorstehenden Ausbau des Stromnetzes verbindlich vorgeschrieben, dass bei entsprechender Siedlungsannäherung Erdkabel verlegt werden müssen.

„Wir wollen den unhaltbaren Zustand ändern, wonach die Firma Tennet sich bei den Planungen der SuedLink-Trasse auf unterschiedliches Recht berufen kann. In Hessen gibt es bisher keine speziellen landesrechtlichen Vorgaben, so dass bei der Planung von SuedLink nur Bundesrecht einzuhalten ist. Dieses lässt eine Siedlungsannäherung bis hin zur Überspannung von Gebäuden zu“, so Gremmels.

Die SPD-Fraktion fordere die Landesregierung auf, umgehend eine Regelung in den Landesentwicklungsplan Hessen aufzunehmen, die mit der Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen vergleichbar ist. Dort heiße es: „Trassen für neu zu errichtende Hochspannungsfreileitungen sind so zu planen, dass die Hochspannungsfreileitungen einen Abstand von mindestens 400 Metern zu Wohngebieten einhalten können“.