Dr. Thomas Spies: Rechtswidriger Zustand bei Hilfsfristen mindestens seit 2005 – Sozialminister sorgt nicht für Abhilfe

Die Nichteinhaltung von Hilfsfristen der Rettungsdienste in großen Teilen des Landes wird den Hessischen Landtag auch weiterhin beschäftigen, weil Sozialminister Grüttner in der heutigen Sitzung des Sozial- und Integrationsausschuss des Landtags nur unvollständige Informationen zu dem Thema liefern konnte, so der SPD-Abgeordnete Dr. Thomas Spies am Donnerstag in Wiesbaden. „Das Thema ist keineswegs erledigt, wie CDU und Grüne mit ihrer Mehrheit behaupten, sondern wird uns weiter beschäftigen. Unser Fragerecht lassen wir uns nicht nehmen.“

„Heute ist allerdings bereits deutlich geworden, dass der rechtswidrige Zustand nicht eingehaltener Hilfsfristen mindestens seit 2005 bekannt war. Offensichtlich hat sich die Landesregierung darum nicht gekümmert, bis sie durch entsprechende Medienberichte geweckt worden ist“, sagte Spies weiter.

Während das Gesetz verlange, dass in 90 Prozent aller Fälle eine Hilfsfrist von zehn Minuten eingehalten werden, hätten die heute von Minister Grütter vorgelegten Teilinformationen belegt, dass diese Vorgabe in vielen Regionen nicht erfüllt werde. „Wir erwarten, dass Minister Grüttner auch die Zahlen zu den Regionen nachliefert, zu denen er heute nicht berichten konnte“, forderte Spies.

„Die gesetzliche Hilfsfrist ist keine unverbindliche Wunschvorstellung, sondern eine verbindliche Zielsetzung, um in Not geratenen Menschen so schnell und wirksam wie möglich zu helfen. Der Verweis von Staatsminister Grüttner auf weniger ambitionierte Vorgaben in anderen Ländern hilft kranken Menschen überhaupt nichts. Es ist seine Aufgabe, die in Hessen geltenden Vorgaben durchzusetzen und die Qualität und Schnelligkeit des Rettungsdienstes zu gewähren“, so Spies.