Elke Barth: Positive Würdigung des SPD-Gesetzentwurfes – Schwarz-Grün setzt sich zwischen alle Stühle

Die mittelstandspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Elke Barth hat sich durch die Anhörung der Gesetzesentwürfe zum Tariftreue- und Vergabegesetz von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen, SPD und Die Linke bestätigt gefühlt, dass ein großer Teil der Anzuhörenden die Kritik der SPD am schwarz-grünen Gesetzentwurf teile. „Die schwarz-grünen Fraktionen haben sich mit ihrem Gesetzentwurf zwischen alle Stühle gesetzt und müssen Kritik sowohl von Seiten der Unternehmervertreter als auch der Arbeitnehmervertreter einstecken. Zusammenfassend lässt sich sagen: Auf halber Strecke gescheitert“, sagte Barth am Donnerstag in Wiesbaden.

„Vor allem die Gewerkschaften haben die Ausführungen zu den Bereichen Kontrolle, Sanktionen und Nachunternehmereinsatz im schwarz-grünen Gesetzentwurf kritisiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, als auch die IG BAU, bemängeln die fehlende Subunternehmerverantwortung. So übernehmen im schwarz-grünen Entwurf beim Nachunternehmereinsatz die eigentlichen Auftragnehmer keine wirtschaftliche Verantwortung für Verstöße ihrer Subunternehmer. Damit fällt das Gesetz hinter die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes zurück“, so Barth.

Die SPD hingegen sehe vor, dass der eigentliche Auftragnehmer bei Verstößen von ihm beauftragter Nachunternehmer zur Verantwortung gezogen werde. Insbesondere im Baubereich werde bei größeren Aufträgen nur noch mit Subunternehmerketten gearbeitet. Dieser Entwicklung trage der SPD-Gesetzentwurf Rechnung.

Im Rahmen der Anhörung sei zudem kritisiert worden, dass im schwarz-grünen Entwurf Sanktionen nicht zwingend und nicht konkret vorgesehen seien, im Gegensatz zum sozialdemokratischen Gesetzentwurf, der Sanktionen bis zu zehn Prozent des Auftragsvolumens festschreibe.

„Die Gesetzesregelung zur Einrichtung einer dem Wirtschaftsministerium untergeordneten Prüfbehörde wird von den Anzuhörenden, auch vom Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., als sinnvoll erachtet. Diese Prüfbehörde führt stichprobenartig und Anlass bezogen Kontrollen durch. Ziel ist es, etwa fünf Prozent aller öffentlichen Vergaben zu kontrollieren. Schließlich kann ein Gesetz nur dann effektiv wirken, wenn die Einhaltung kontrolliert wird“, sagte die SPD-Abgeordnete.

Erwartungsgemäß wurde der Gesetzentwurf der SPD von den Arbeitgeberverbänden aufgrund der vermeintlich ansteigenden Bürokratie kritisiert. „Mit dieser Kritik haben wir gerechnet. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass dies von den positiven Effekten des Gesetzes ausgeglichen werden kann“, so Barth. Die SPD stütze sich zudem auf Erfahrungen aus Hamburg: Dort habe eine Umfrage unter Unternehmen aus dem Jahr 2007 gezeigt, dass eine Mehrheit der Unternehmen die zuvor eingeführten Regelungen zur Tariftreue begrüße und sie als ein sinnvolles Instrument zur Bekämpfung von Schmutzkonkurrenz sehe. 90 Prozent der Hamburger Bauunternehmer hätten laut DGB erklärt, dass sie durch die Regelungen keinen signifikant höheren Aufwand hätten. In Hamburg gäbe es zudem eine Soko Bau. Die wie von der SPD geforderte Prüfstelle für Hessen leiste seit Jahren gute Arbeit in Hamburg.