
Die senioren- und pflegepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Daniela Neuschäfer hat sich am Donnerstag in Wiesbaden erfreut darüber gezeigt, dass weitere 38 Unternehmen die Bedingungen erfüllen und der Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege neu angehören. Die Unternehmen signalisieren damit, dass sie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für ihre Beschäftigten besser gestalten und eine pflegesensible Personalpolitik umsetzen wollen. Dies ist in Zeiten des demografischen Wandels ein gutes Signal, sagte Dr. Neuschäfer am Donnerstag in Wiesbaden.
Das Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde oftmals nur mit Kinderbetreuung und Zeit für die Familie verbunden. Aber auch die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegetätigkeiten rücke langsam in den Fokus, um eine Vereinbarkeit in allen Lebensphasen realisieren zu können. Angesichts der demografischen Entwicklungen in Deutschland so auch in Hessen werde die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben mit einer beruflichen Tätigkeit in den nächsten Jahren für einen zunehmenden Teil der Erwerbstätigen an Bedeutung gewinnen. Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels haben Arbeitgeber ein erhebliches Interesse daran, qualifizierte Mitarbeiter dauerhaft an ihr Unternehmen zu binden. Sie suchen nach Lösungswegen, um Arbeitnehmern Zeit für die Erziehung von Kindern sowie für die Pflege von Angehörigen zu geben, so die SPD-Abgeordnete.
Pflege sei häufig schwer planbar, da Pflegebedürftigkeit vielfach plötzlich und unerwartet eintrete. Oft beginne sie mit einem geringen Aufwand und könne sich im Laufe der Zeit und mit steigender Pflegebedürftigkeit zu einer extremen Belastung ausweiten. In Hessen würden rund drei Viertel der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, größtenteils durch ihre Angehörigen. Von ihnen sei der größte Teil zugleich berufstätig, sodass die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege durch gezielte Angebote schon heute von großer Bedeutung sei und auch zukünftig noch an Wichtigkeit gewinnen werde.
Lösungsmöglichkeiten gibt es für jeden Betrieb, unabhängig von der Größe. Vereinbarkeit kann zum Beispiel durch flexibel gestaltete Arbeitszeiten, durch Arbeitsbefreiung, Betreuungs-, Hilfs- und Informationsmöglichkeiten gefördert werden, sodass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit mit den Notwendigkeiten der Pflege in Einklang bringen können, sagte Dr. Neuschäfer.