
Die stellvertretende hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Daniela Neuschäfer hat in der heutigen Debatte zur Änderung des Sozialberufeanerkennungsgesetzes die staatliche Anerkennung für Kindheitspädagoginnen und pädagogen gefordert. Die Betreuungsqualität hängt im Wesentlichen von der Qualität des Personals und dessen Ausbildung ab. In Deutschland werden dem Personal im vorschulischen Bereich Leistungen abverlangt, die eine umfangreiche und qualifizierte Ausbildung erforderlich machen. Arbeit beziehungsweise Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen müssen mehr Wertschätzung und Anerkennung erfahren, sagte Dr. Neuschäfer am Mittwoch in Wiesbaden.
Der Bereich der Kindheitspädagogik sei in den letzten Jahren stark akademisiert wurden. Man habe eine Professionalisierung im Feld angestrebt, so die SPD-Abgeordnete. Sie verwies aber auf einige Problematiken in diesem Bereich und warb dafür, die Durchlässigkeit zu verbessern. Auch die Anrechnungsmöglichkeiten für Kinderpfleger, Sozialassistenten sowie beim Quereinstieg aus der Ausbildung des Erziehers seien, genauso wie die Durchlässigkeit bei Hochschulen, etwa beim Wechsel von pädagogischen und sozialen Studiengängen oder Studienorten, verbesserungswürdig.
Die Änderung des Gesetzes sei ein notwendiges Signal für die Weiterentwicklung des Berufs und der Anerkennung im Bereich der Vorschulpädagogik, verbunden mit der Hoffnung, dass die staatliche Anerkennung die Attraktivität des Berufsbildes steigere und dem Fachkräftemangel ein Stück weit entgegenwirken könne. Wir haben einen steigenden Bedarf an Fachkräften, doch gerade hier hinkt Hochschule noch hinterher. Die Ausbildungskapazitäten bewegen sich in diesem Bereich auf einem zu niedrigen Niveau, so die SPD-Abgeordnete.
Dr. Neuschäfer bedauerte, dass das zuständige Ministerium nicht schon zuvor Anstrengungen zur staatlichen Anerkennung, zur besseren Durchlässigkeit und zur besseren Wertschätzung des Berufsbildes angestrebt habe, zumal andere Bundesländer frühzeitiger gehandelt hätten. Hessen sei bisher noch Schlusslicht. Die Anstöße zur staatlichen Anerkennung, die mit der Gesetzesänderung angestrebt werde, sowie zu weiteren Verbesserungen liegen durch die Empfehlungen der Jugend- und Familienministerkonferenz aus 2011 und dem Orientierungsrahmen Bildung und Erziehung in der Kindheit aus 2010 lange vor. Doch besser jetzt als nie. Die Anerkennung und Wertschätzung ist seit langem überfällig und dieser Gesetzentwurf ein erster Schritt in die richtige Richtung, sagte Dr. Neuschäfer.