
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph hat den vorgelegten Gesetzentwurf von CDU und Grünen zur Änderung des Abgeordnetengesetzes für die Dauer eines Jahres abgelehnt und als falsches Signal bezeichnet. Der Landtag hatte sich in 2008 gemeinsam mit den Stimmen aller Fraktionen auf ein Verfahren über die Höhe der Abgeordnetendiäten verständigt. Danach wird einmal im Jahr ein sogenannter Angemessenheitsbericht des Hessischen Statistischen Landesamtes vorgelegt, der sich an der durchschnittlichen Entwicklung der Bruttoverdienste sowohl innerhalb als auch außerhalb des öffentlichen Dienstes orientiert. Bedauerlich ist, dass Schwarz-Grün die gemeinsame jahrelange Praxis verlässt, ein transparentes und nachvollziehbares Gesetzgebungsverfahren zur Höhe der Abgeordnetendiäten festzulegen. Eine Zustimmung der SPD-Fraktion zu einem solchen Gesetzentwurf ist deshalb nicht möglich, sagte Rudolph am Mittwoch in Wiesbaden.
Das bisher gewählte Verfahren sei transparent und angemessen. Im Durchschnitt der letzten Jahre würden die Abgeordnetendiäten um 2,16 Prozent erhöht. Damit seien die Abgeordneten des Landtages verantwortungsbewusst mit der Festlegung ihrer eigenen Diätenhöhe umgegangen. CDU und Grüne verließen nun diesen gemeinsamen Konsens und wollten das Abgeordnetengesetz nur auf ein Jahr befristen. Die Begründung dafür sei, dass sie den Beamten in den nächsten Jahren teilweise Nullrunden verordnen wollten. Wir halten die Begründung, Beamte von den allgemeinen Einkommensentwicklungen abzukoppeln für falsch und rechtlich bedenklich. Daher lehnt die SPD einen solchen Weg ab, so der Parlamentarische Geschäftsführer.