
Der SPD-Obmann im Petitionsausschuss Ernst-Ewald Roth hat eine positive Bilanz zur Arbeit des Petitionsausschusses in der 18. Legislaturperiode gezogen. Der Petitionsausschuss hat in der zurückliegenden Wahlperiode eine Vielzahl von Petitionen gewissenhaft bearbeitet. Im Rahmen der Arbeit des Ausschusses war dabei eine starke Zunahme von Mehrfachpetitionen, beispielsweise beim umstrittenen Kinderförderungsgesetz mit über 140.000 Unterschriften, festzustellen. Ich bin froh, dass vor allem auf Initiative der SPD die sogenannte Online-Petition eingeführt wurde und damit eine Erleichterung bei der Einreichung von Petitionen erreicht werden konnte, sagte Roth am Mittwoch in Wiesbaden.
Roth wies noch einmal auf die Bedeutung des Ausschusses hin. Dieser leiste einen nicht zu unterschätzenden Beitrag, die im Grundgesetz verankerten Rechte zu garantieren. Mit dem niedrigschwelligen Angebot des Petitionsrechts in leichter Sprache wird auch denjenigen Menschen der Zugang zu Petitionen erleichtert, die ansonsten diesen nur schwer finden, so der SPD-Abgeordnete.
Die SPD ist trotz aller Erleichterungen und Fortschritte in den zurückliegenden Jahren der Ansicht, dass ein eigenes Petitionsgesetz für Hessen das Ziel aller Fraktionen sein sollte, sagte Roth.