Heike Hofmann: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage längst überfällig!

Die rechts- und justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann hat die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendarrestvollzug in Hessen als „längst überfällig“ bezeichnet. „Bereits im Jahr 2006 hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung verdeutlicht, dass es auch für den Jugendarrest einer gesetzlichen Normierung bedarf. Die SPD-Landtagsfraktion hat daher bereits in der letzten Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der jedoch der Diskontinuität anheimfiel. Wir haben den Gesetzentwurf nun unter Berücksichtigung der Anregungen von Sachverständigen erneut eingebracht. Er bietet eine gute und fundierte Grundlage für die nun anstehende Debatte“, sagte Hofmann am Montag in Wiesbaden.

Das heutige Symposium des Justizministeriums habe zudem erneut den Blick auf die bedauerlich hohe Rückfallquote nach Vollzug des Jugendarrestes geworfen, so die SPD-Politikerin. „Die hohe Rückfallquote im Zusammenhang mit dem Jugendarrest zeigt uns, wie wichtig es ist, die kurze zur Verfügung stehende Zeit sinnvoll zu nutzen, um auf die Betroffenen einzuwirken. Hierzu bedarf es eines Bündels erzieherischer Maßnahmen. Unser Entwurf stellt daher den erzieherischen Charakter des Arrestvollzuges und die Bildung der Jugendlichen in den Vordergrund. Nur ein dahingehend konsequent ausgestalteter Jugendarrest kann eine positive Wirkung entfalten und den Schutz vor weiteren Straftaten bieten“, so die Justizpolitikerin.