Günter Rudolph: Politik der Hessischen Landesregierung wird der Bedeutung des Sports nicht gerecht

Als „widersprüchlich“ hat der Parlamentarische Geschäftsführer und sportpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph das Verhalten der Hessischen Landesregierung in Bezug auf den Sport in Hessen bezeichnet. „Man kann die Bedeutung des Sports nicht in immer wiederkehrenden Sonntagsreden betonen, um dann tatenlos dabei zuzusehen, dass nahezu alle Sportkreise Hessens existenzbedrohenden Belastungen ausgesetzt werden. So kommen auf die Sportkreise Hallennutzungsgebühren, Energiekostenbeteiligungen und neue Abgaben wie der Vereinseuro hinzu. Wir dürfen nicht vergessen, dass der Sport seit 2002 Verfassungsrang besitzt. Laut Artikel 62 a der Hessischen Verfassung genießt der Sport den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Wenn man sich die Situation der Sportkreise vor Ort anschaut stellt sich zwangsläufig die Frage, wie ernst die Hessische Landesregierung den Verfassungsrang des Sports nimmt“, sagte Rudolph am Freitag in Wiesbaden.

„Verwundert“ zeigte sich der SPD-Politiker über den Hinweis des Innenministers bei einem Gespräch mit dem Landessportbund, dass nach einem Erlass Ausgaben defizitärer Kommunen zur Förderung des Sports nicht als freiwillige Leistungen zu deklarieren sein, soweit sie nicht 1,5 Prozent der Ausgaben des Verwaltungshaushalts überstiegen. Irritationen löste außerdem die Aussage Beuths aus, dass die finanzielle Förderung der örtlichen Vereine in angemessenem Umstand unbeanstandet bleiben solle. „Uns liegt eine Einschätzung aus dem hessischen Finanzministerium zu den Anteilen für pflichtige und freiwillige Aufgaben der kreisangehörigen Gemeinden in Hessen vor. Nach dieser Einschätzung gehört der Bereich der Sportförderung zu 100 Prozent zu den freiwilligen Leistungen. Dies widerspricht dem von Innenminister Beuth selbst erwähnten Erlass“, so der SPD-Politiker.

Die SPD-Fraktion hat dies zum Anlass für einen umfangreichen Berichtsantrag genommen. „Wir wollen von der Hessischen Landesregierung wissen, was sie insbesondere mit Blick auf den Verfassungsrang des Sports und die bereits bestehenden Belastungen der Sportkreise noch unter einer „finanziellen Förderung in angemessenem Umfang“ versteht. Aus unserer Sicht ist die Grenze der Angemessenheit längst unterschritten. Auch die grundsätzliche Einbeziehung des Landessportbundes bei ihn betreffenden Sachfragen muss eine Selbstverständlichkeit sein. Wir wollen wissen, inwieweit der Landessportbund in Fragen und Entscheidungen der Haushaltskonsolidierung, die den Sportbereich betreffen, mit eingebunden waren. Dies steht dem Landessportbund als in der Sache betroffenem Verein zu“, sagte Rudolph.

Für die SPD sei zudem von Bedeutung, inwieweit der von Beuth benannte Erlass von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde tatsächlich angewandt werde.

„Wenn Ausgaben defizitärer Kommunen zur Förderung des Sports tatsächlich unter den benannten Voraussetzungen nicht als freiwillige Leistungen zu deklarieren sind, trägt die Landesregierung die Verantwortung dafür, dass dies eingehalten wird. Wir wollen wissen wie sie dies sicherstellt“, so der SPD-Abgeordnete.

„Wir sind sehr gespannt auf die Antworten der Landesregierung. Diese muss für sich klären welche Rolle sie spielen will: Entweder sie unterstützt den hessischen Sport, dann muss sie ihren Worten auch Taten folgen lassen. Oder sie verfolgt auch hier und weiterhin ihren kommunalfeindlichen Kurs und belastet damit die Sportkreise in existenzbedrohlicher Weise. Wir als SPD-Fraktion finden: Dies wird der Bedeutung des Sports nicht gerecht“, so Rudolph.