Gerhard Merz: Hessischer Städtetag bestätigt unsere Kritik und Fragen zum „Pakt für den Nachmittag“

Der sozial- und familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion sieht sich durch die heutige Erklärung des Städtetags zum „Pakt für den Nachmittag“ in seiner Kritik bestätigt. „Es gibt noch eine Menge Fragen zu klären, Fragen zur Zuständigkeit, zur Organisation, zur Finanzierung, aber vor allem auch zur pädagogischen Qualität dieses schwarz-grünen Vorhabens. Wir brauchen ein unter pädagogischen Gesichtspunkten einheitlich strukturiertes Angebot, das eine ganztägige Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder auf hohem Niveau sicherstellt, und nicht ein aus unzusammenhängenden und unkoordinierten Elementen zusammengestoppeltes Etwas, bei dem die Kinder mehrmals am Nachmittag von einem Angebot zum anderen ‚weitergereicht‘ werden. Eine reine Aufbewahrung von Kindern lehnen wir ab. Wir wollen ein Höchstmaß an pädagogischer Qualität, die gerade Kindern aus so genannten bildungsfernen Familien hilft. Ganztagsangebote müssen immer auch einen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit leisten“, sagte Merz am Donnerstag in Wiesbaden.

Zur Realisierung eines solchen Angebots müssten schulische und außerschulische, kommunale und freie Träger eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. „Dass die Federführung beim Kultusministerium liegt, das sich in der Vergangenheit gerade auf diesem Feld nicht gerade besondere Verdienste erworben hat – Stichwort Schulsozialarbeit – stimmt einen auch nicht wirklich zuversichtlich“, so der SPD-Landtagsabgeordnete.

Elementar sei auch der Hinweis des Städtetags zur Finanzierung des Vorhabens. „Kreisangehörige Städte und Gemeinden, die sich bereits heute vielerorts und oft unter schwierigen Bedingungen engagieren, dürfen nicht zusätzlich über die Landkreise zur Finanzierung herangezogen werden. Kommunen mit Haushaltsdefizit, insbesondere Kommunen unter dem Schutzschirm, müssen in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe zu schultern. Das kann nicht erst per Pakt als Aufgabe auferlegt, dann als freiwillige Leistung deklariert und schließlich von der Haushaltsaufsicht verboten werden“, sagte Merz.