
Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser hat den hessischen Innenminister Beuth aufgefordert, sich auf der Innenministerkonferenz in der kommenden Woche für eine bundeseinheitliche Regelung zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und beamten einzusetzen. Die vom Innenminister in der jüngsten Plenarsitzung angekündigte Kennzeichnungspflicht durch eine Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Dienstbekleidung der hessischen Polizei ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Denn durch eine hessische Verordnung bleibt unberücksichtigt, dass sich die Frage der Kennzeichnungspflicht gerade bei Großdemonstrationen stellt und dort eben auch Beamte aus anderen Bundesländern im Einsatz sind. Dies haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits mehrfach kritisiert. Zudem gibt es in Hessen bereits die Möglichkeit der taktischen Kennzeichnung in geschlossenen Einsätzen. Dies wird in der aktuellen Debatte nicht ausreichend berücksichtigt, sagte Faeser am Freitag in Wiesbaden.
Die Innenpolitikerin erinnerte weiterhin in diesem Zusammenhang daran, dass der Grüne Landesvorsitzende Kai Klose noch im Dezember angekündigt hatte, die neue Landesregierung werde sich konstruktiv daran beteiligen, das im Konzert der Länder zu regeln. Die Innenministerkonferenz bietet nun die Chance dies zu forcieren. Denn im Zusammenhang mit Großdemonstrationen bringt ein Alleingang eines Landes nicht die gewünschten Ergebnisse. Hier bedarf es eines gemeinsamen Vorgehens, so die SPD-Abgeordnete.
Der SPD-Fraktion sei es vor allem wichtig, die Polizistinnen und Polizisten mit in die Diskussion einzubeziehen. Nicht nachvollziehbar sei daher die Ablehnung einer mündlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Linken zur Kennzeichnungspflicht durch die Regierungsfraktionen. Gerade die Betroffenen müssen an einem solchen Prozess beteiligt werden. Wir wollen nicht an der Polizei vorbei diskutieren. Es ist doch fadenscheinig, wenn Schwarz-Grün auf der einen Seite behauptet, auch eine Beteiligung der Betroffenen zu wollen, auf der anderen Seite aber eine mündliche Anhörung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf verweigert. Gerade eine solche Anhörung bietet doch die beste Möglichkeit, den Gewerkschaften auch öffentlich Gehör zu verschaffen, sagte Faeser.