
Der asylpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Ernst-Ewald Roth hat den neuen Erlass des Innenministers zur Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration von jugendlichen, heranwachsenden sowie volljährigen Ausländerinnen und Ausländern begrüßt.
Die SPD-Landtagsfraktion hatte das Thema mit einem Antrag (Drs. 19/17) im Januar in das Landtagsplenum gebracht, beschlossen wurde ein nahezu wortgleicher Antrag der Koalitionsfraktionen sowie der FDP. Nun ist der Innenminister diesem nachgekommen. Uns ist wichtig, dass das Ergebnis stimmt, so Roth.
CDU, CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, eine stichtagunabhängige Bleiberechtsregelung einzuführen, von welcher lange in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer profitieren, die sich nachhaltig integriert haben, aber nicht unter die bestehenden Bleiberechtsregelungen fallen. Mit dem Antrag im Landtag wurde die Landesregierung aufgefordert die Ausländerbehörden anzuweisen vor Einleitung von Rückführungsmaßnahmen zu prüfen, ob die ausreisepflichtige Person von den auf Bundesebene zu erwartenden Regelungen begünstigt würde. Für diesen Fall soll eine Duldung ausgestellt werden.
Mit dem nun ergangenen Erlass ist der Innenminister dieser Forderung nachgekommen. Wir hoffen sehr, dass es auch bald zu einer bundesweiten Regelung kommen wird, so Roth.