
Der SPD-Landtagsabgeordnete Tobias Eckert hat die Ausstattung der Polizistinnen und Polzisten mit sogenannten Bodycams als sinnvoll für den Selbstschutz bezeichnet. Ebenso wichtig ist es aber auch, klare Rahmenbedingungen für den Einsatz der Schulterkameras bei der Hessischen Polizei vorzugeben. Eine Dauervideoüberwachung ohne Kenntlichmachung des Kameraeinsatzes und ohne datenschutzrechtliche Beschränkungen darf es in Hessen weiterhin nicht geben, sagte Eckert am Donnerstag in Wiesbaden.
Um den Modellversuch, der in Frankfurt, Wiesbaden und Offenbach laufe, umfassend bewerten und optimieren zu können, sei Innenminister Peter Beuth in der Pflicht, dem Landtag über Praxiserfahrungen, die Entwicklung von Fallzahlen und über den weiteren Ablauf des Modellprojektes zu berichten. Ein grundrechtsrelevantes Thema, das sich im Spannungsfeld zwischen Datenschutz, der Verfolgung von Straftaten und der Absicherung von Polizeibeamten bewege, müsse seriös diskutiert werden, anstatt es ausschließlich als Werbeinstrument in eigener Sache einzusetzen.
Wir fordern die Landesregierung auf, die Erkenntnisse aus dem hessischen Modellprojekt auch den Bundesländern zur Verfügung zu stellen, die an einer Einführung der Technik interessiert sind, sagte Eckert.