Michael Siebel: Wir begrüßen Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

Der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Michael Siebel hat die Urteile des Bayrischen Verwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, die den neuen Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt haben, begrüßt. „Ich freue mich über die klaren Entscheidungen in Rheinland-Pfalz und Bayern, die die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags festgestellt haben. Öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk haben nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine essentielle Funktion für unsere demokratische Ordnung. Die Urteile verdeutlichen diese Tatsache“, sagte Siebel am Freitag in Wiesbaden.

Was die grundsätzliche Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland anbelange, so stehe aus Sicht der SPD außer Zweifel, dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung wichtig sei. „Der Rundfunkbeitrag ist mittelstandsfreundlich, da für kleine und mittlere Betriebsstätten mit bis zu acht Mitarbeitern ein ermäßigter Beitragssatz von einem Drittel gelte. Trotzdem müssen alle Beteiligten im Rahmen der geplanten Evaluierung die „Auswirkungen des Staatsvertrags sorgfältig prüfen und wo notwendig, einzelne Regelungen überarbeiten“, so der SPD-Medienexperte.