
Als wachsweichen und enttäuschenden Entwurf hat die mittelstandspolitische Sprecherin Elke Barth, den Entwurf der schwarz-grünen Regierungsfraktion für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz bezeichnet, der heute vorgestellt wurde. Dieser Gesetzentwurf wimmelt nur so von Kann-Vorschriften, sagte Barth. Der bereits vorliegende SPD-Gesetzentwurf treffe sehr viel konkretere und verbindlichere Regelungen.
Ein Gesetz benötige wirksame Kontrolle und entsprechende Sanktionen bei Nichteinhaltung. Im schwarz-grünen Entwurf gebe es weder konkrete Regelungen für die Kontrolle noch entsprechende Ausführungen zu effektiven Sanktionen. Wie im aktuell gültigen Gesetz solle nur dann kontrolliert werden, wenn ein begründeter Verdacht bestehe oder Beschwerden von Wettbewerbern vorlägen. Bei Steuerprüfungen und Geschwindigkeitskontrollen wird auch stichprobenartig und ohne Verdacht geprüft, warum nicht auch endlich bei öffentlichen Vergaben? so Barth.
Auch die Regelungen zum Nachunternehmereinsatz sind absolut unzureichend. Der Entwurf regelt lediglich, dass Subunternehmern nach einem entdeckten Verstoß eine Vertragsstrafe droht und ihm gegebenenfalls gekündigt wird. Für den eigentlichen Auftragnehmer, der den Subunternehmer beauftragt hat, gibt es weder Konsequenzen noch eine Haftung. Mit dieser Regelung fällt der Koalitionsentwurf hinter das Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) zurück. Die meisten Subunternehmer sind sowieso nach zwei bis drei Jahren wieder vom Markt verschwunden und tauchen später unter anderem Namen wieder auf. Insofern sind die im Gesetzentwurf enthaltenen Sanktionen einfach zu verschmerzen.
Eine Nachprüfungsstelle oder Prüfbehörde, die die SPD für zwingend erforderlich halte, sei im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wieder nur eine Kann-Regelung. So etwas schreibt man rein, um den Koalitionspartner zufrieden zu stellen, will es aber in Wirklichkeit nicht, so Elke Barth. Gerade der Bereich der Kontrolle sei in Hessen unzureichend geregelt und daher unbedingt nachzubessern. Diese dringende Neuregelung nehme die schwarz-grünen Koalitionäre leider nicht vor, so die SPD-Politikerin.
Leider bleibe es im Regierungsentwurf auch bei den bisherigen Vergabegrenzen, die 2009 bundesweit im Rahmen des Konjunkturpakets II eingeführt wurden, die von den meisten Bundesländern aber aufgrund der nicht eingetretenen positiven Auswirkungen wieder gesenkt wurden. Bereits 2012 habe der Bundesrechnungshof zudem im Zusammenhang mit den hohen Vergabegrenzen eine erhöhte Korruptionsgefahr festgestellt.
Es ist sehr bedauerlich, dass die Koalition nicht die Chance nutzt, die Vergabegrenzen endlich wieder auf ein vernünftiges Maß herabzusetzen. Gerade in Hessen gab es unterschiedliche Korruptionsskandale, aus denen die CDU bisher keine Konsequenzen gezogen hat. Wir hätten aber doch erwartet, dass die Grünen nicht ganz so vergesslich sind und Schlüsse für ihre politische Arbeit daraus ziehen. Da nutzt auch eine im Gesetzentwurf vorgesehene Veröffentlichungspflicht nicht weiter.
Verwundert regierte Barth darauf, dass sich die Koalitionsfraktion selbst dafür lobten, dass angeblich auch Subunternehmer tariftreu sein müssten. Bei einem Auftragswert unter 10 000 Euro müssen sich die Subunternehmer nicht dazu verpflichten, nach Tarif zu zahlen. Durch entsprechende Stückelung von Losen jeweils unter 10 000 Euro wird es den Unternehmen ein Einfaches sein, hier die Regelung zu umgehen.
Es ist wirklich schade, dass die Koalition nicht die Chance genutzt hat, endlich ein wirkungsvolles Tariftreuegesetz vorzustellen. Dieser Entwurf scheint nur der kleinste gemeinsame Nenner zu sein, auf den man sich einigen konnte, sagte Barth.