
Als überraschend und sehr erfreulich hat die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser die heute im Innenausschuss erfolgte Zusage der Regierungsfraktionen bezeichnet, sich auf einen gemeinsamen Weg der Aufarbeitung im Zusammenhang mit den NSU-Morden einigen zu wollen. Wir bleiben aber dabei: für uns ist eine parlamentarische, hessenspezifische Aufarbeitung der NSU-Morde Grundvoraussetzung für eine überfraktionelle Einigung. Dabei halten wir nicht zwingend an der Einsetzung eines Sonderausschusses fest, sondern sind offen für anderweitige Vorschläge. Wir erhoffen uns eine Einigung in dieser Frage, um diesem wichtigen, gesellschaftspolitischen Thema gerecht werden zu können. Das nun vereinbarte Obleute Gespräch ist ein Schritt in die richtige Richtung, so Faeser.
Davon unbenommen bleibe die Zusage, die von der Regierung vorgeschlagene Expertenkommission konstruktiv bei der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zu unterstützen. Dem Vorschlag einer Behandlung im Rahmen der parlamentarischen Kontrollkommission stehe die SPD-Fraktion allerdings nach wie vor kritisch gegenüber. Das in diese Richtung erfolgte Angebot kann nicht wirklich als solches bezeichnet werden. Die Gewährung der Akteneinsicht und die Beauftragung von Sachverständigen zur Durchführung von Untersuchungen sind in der PKV bereits nach geltendem Recht möglich. Hier hat kein Entgegenkommen stattgefunden, so Faeser.
Des Weiteren sei für die SPD-Fraktion von Bedeutung, dass auf Grund des bestehenden öffentlichen Interesses auch ein Informationsfluss nach außen ermöglicht wird. Das Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz sieht dies für die PKV momentan nicht vor. Ein SPD-Entwurf für ein Parlamentarisches Kontrollkommissionsgesetz, welches ermöglicht hätte, dass zumindest bestimmte einzelne Vorgänge bei der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder von der PKV öffentlich bewerten werden können, wurde in der letzten Legislaturperiode abgelehnt. Damit kann aus unserer sich der Vorschlag eine Behandlung des NSU-Komplexes in der PKV auch weiterhin nur als untauglich bezeichnet werden, so die SPD-Politikerin.
Faeser betonte abschließend noch einmal, dass in wesentlichen Punkten noch keine Aufklärung stattgefunden habe und auch der NSU-Ausschuss im Bundestag nicht alle Fragen geklärt und alle wesentlichen Zeugen gehört habe. Wir wollen unter anderem wissen, ob und wenn ja inwieweit die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung des Mordes an Halit Yozgat durch das Landesamt für Verfassungsschutz beeinträchtigt und behindert wurde. In dieser Frage sind in Berlin nicht alle wesentlichen Zeugen gehört worden. Auch die Rolle von Andreas T. bleibt für jeden mysteriös, der den Prozess in München verfolgt hat. Wir hoffen, dass schwarz-grün dem heute geäußerten Aufklärungswillen auch Taten folgen lässt, so die Innenpolitikerin.