Dr. Thomas Spies: Briefwechsel zwischen Bouffier und Rhön-Klinikum AG – Vertrag zur Partikeltherapie wird nicht eingehalten

Der stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dr. Thomas Spies hat den von der Regierung veröffentlichten Briefwechsel zwischen Ministerpräsident Bouffier und der Rhön-Klinikum AG als „Nichteinhaltung des geschlossenen Vertrages zwischen dem Land Hessen und der Rhön-Klinikum AG als Betreiber der Partikeltherapieanlage“ gewertet. „Ursprünglich ist vertraglich vereinbart worden, dass eine hundertprozentige Rhön-Tochtergesellschaft mit Sitz in Mittelhessen und der Integration in den Schwerpunkt Onkologie in Marburg geschaffen werden sollte. Diese Vereinbarung muss aus Sicht der SPD eingehalten werden. In jedem Fall muss eine solche substantielle Veränderung der Vertragsbedingungen durch den Hessischen Landtag genehmigt werden“, sagte Dr. Spies am Dienstag.

Dies bedeute, dass man ein solches Ergebnis nur akzeptieren könne, wenn gewichtige Bedingungen erfüllt seien. Die Siemens AG müsse als Hersteller der Anlage den Antrag auf Abbruchgenehmigung bei der Landesregierung zurückziehen. Der Standort Marburg müsse medizinisch und wissenschaftlich die Federführung haben. Das gelte sowohl für die Patientenauswahl, als auch für die Behandlung und für die klinische Forschung. „Die Forschung muss in den Marburger Therapiekonzepten erfolgen, da Krebsbehandlung kompliziert ist und als individuelle Gesamtstrategie betrieben werden muss. Zudem muss klargestellt sein, wie die nach Medienberichten eingesparten Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für Krebstherapie und klinische Forschung verwendet werden. Zuvor müssen die Fragen nach dem EU-Beihilferecht geklärt werden, bei denen man schon seit dem Jahr 2011 in Verhandlungen mit Heidelberg ist“, so der SPD-Politiker. Zudem erwarte die SPD eine Stellungnahme des Landesrechnungshofes, zumal die Rhön-Klinikum AG den Zuschlag für die Universitätskliniken nur aufgrund des Betriebs der Partikeltherapieanlage für Marburg erhalten habe.

Angesichts hervorragender Aussichten auf einen Prozesserfolg, wie es zuständige Staatsminister Rhein im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst erklärt habe, könne die Klage erst zurückgezogen werden, wenn dem Land akzeptable Verträge vorlägen und die oben genannten Bedingungen erfüllt seien. „Bewegung ist erst nach einem dreijährigen Zeitraum und einer ernsthaften Klagedrohung aufgekommen. Eine solche Klage hat die SPD seit drei Jahren gefordert – man könnte schon längst viel weiter sein“, sagte Dr. Spies.