
Der familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz hat die sogenannte Stichtagsregelung im Kinderförderungsgesetz (KiföG) als weitere Schwachstelle in einem unausgegorenen Gesetz bezeichnet. Mit der Regelung, dass nur diejenigen Plätze in Kitas und Krippen eine Landesförderung bekommen, die zum 1. März eines jeden Jahres besetzt sind, hat die Landesregierung den Trägern der Kinderbetreuung ein dickes Ei pünktlich zu Ostern ins Nest gelegt. Alle Einrichtungen oder Gruppen, die neu und im Aufbau sind, bekommen nur wenige Zuschüsse, manche auch gar keine. Dieser Schildbürgerstreich muss umgehend aus der Welt geschafft werden, damit mit hohem Aufwand geförderte Investitionen in die Kinderbetreuung nicht für längere Zeit nutzlos bleiben. Darüber hinaus halten wir an der grundsätzlichen KiföG-Kritik fest. Der Ansatz, die Förderung nach besetztem Platz vorzunehmen, ist falsch. Wir bemängeln zudem die fehlende Regelung zur Inklusion und vieles andere mehr. Das KiföG ist ein schlechtes Gesetz, es ist und bleibt Murks, sagte Merz am Mittwoch in Wiesbaden.
Mit großem Aufwand unterstützt der Bund die Kommunen beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Einrichtungen werden gebaut und eröffnet, auch das Land gibt manchmal Geld dazu, zwar wenig, aber immerhin. Und dann bleiben diese Einrichtungen zum Teil ein ganzes Jahr lang leer, weil es sich die Träger schlicht nicht leisten können, die Plätze zu besetzen, weil sie aufgrund des KiföG teilweise ein ganzes Jahr lang alleine auf den Kosten sitzen bleiben, kritisierte der SPD-Politiker.
Hintergrund der Misere sei Paragraph 32 Absatz 7 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches. Dort heißt es: Für die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung (Anmerkung: der Landesförderung) sind die Verhältnisse am 1. März des Kalenderjahres, in dem die Zuwendung gewährt wird, maßgeblich. Damit seien Einrichtungen, die zu Jahresbeginn eine Betriebserlaubnis erhalten und dann Zug um Zug die Plätze besetzen, im Nachteil gegenüber bereits länger bestehenden Einrichtungen. Kaum eine Einrichtung schafft es, sofort alle Plätze zu besetzen. Das dauert in der Regel zwei bis drei Monate, erläuterte Merz. In solchen Fällen muss der Träger auf erhebliche Teile der Landesförderung von vorneherein verzichten.
Komplett unmöglich werde eine Landesförderung im Jahr der Betriebsaufnahme aber für Einrichtungen, die die Betriebserlaubnis erst nach dem Stichtag 1. März erhielten. Wenn die Einrichtung beispielsweise am 1. April öffnen könnte, müsste der Träger elf Monate lang auf jeglichen Landeszuschuss verzichten. Hier wird die ganze Absurdität der Regelung sichtbar. Selbst wenn der Träger sofort alle Plätze besetzen könnte, gibt es kein Landesgeld, weil zum Stichtag 1. März kein Platz besetzt war – und auch nicht besetzt sein konnte. Ich kann verstehen, dass Träger unter diesen Bedingungen die Einrichtung erst einmal leer stehen lassen. Die Logik der gesetzlichen Regelung versteht niemand und schon gar nicht die Eltern, die händeringend nach einem Platz für ihr Kind suchen, so der familienpolitische Sprecher.