
Als unzureichend hat der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph den heute von CDU und Bündnis 90/Die Grünen vorgestellten Gesetzentwurf zur Änderung des Paragraphen 121 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) bezeichnet. Der Gesetzentwurf geht nach unserer Auffassung nicht weit genug. Allein für den Bereich der Energiewirtschaft sind Verbesserungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden vorgesehen. Zudem wird die Breitbandversorgung in den Ausnahmenkatalog aufgenommen. Das reicht uns nicht aus, sagte Rudolph am Mittwoch in Wiesbaden.
Im Bereich der Energiewirtschaft baue der Gesetzentwurf außerdem aus Sicht der SPD-Fraktion unnötig bürokratische Hürden auf, so Rudolph weiter. Die wirtschaftliche Betätigung ist hier nur für den Fall möglich, dass sie innerhalb des Gemeindegebiets oder im regionalen Umfeld in den Formen interkommunaler Zusammenarbeit erfolgt. Außerdem ist sie nach dem Gesetzeswortlaut dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu unterwerfen. Es ist demnach immer eine Markterkundung vorzunehmen. Hierdurch wird das Verfahren verlängert und unnötig verkompliziert, sagte der SPD-Politiker.
Von der CDU-Fraktion sei jedoch bei der Verbesserung der Möglichkeiten zur energiewirtschaftlichen Betätigung von Kommunen nicht viel zu erwarten gewesen. Wer wie die CDU im Wahlkampf 2013 den Kampf gegen die Windräder auf dem Taunuskamm propagiert, von dem wird nicht erwartet, dass er an einer Beschleunigung der Energiewende, zu der auch eine Änderung von Paragraph 121 HGO einen Beitrag leisten könnte, besonderes Interesse hat, so der Parlamentarische Geschäftsführer.
Die SPD-Fraktion stehe dem Gesetzentwurf daher zunächst kritisch gegenüber. Wir wollen eine Reform der Regelungen der wirtschaftlichen Betätigung unserer Kommunen, die rechtlich tragfähig und auch aus Sicht der kommunalen Wirtschaft sinnvoll ist. Diese Grundvoraussetzungen erfüllt der Entwurf der Regierungsfraktionen nicht, sagte Rudolph.